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Reiserecht Fluggästen steht bei Warnstreiks Ersatzbeförderung zu

Das Sicherheitspersonal in Düsseldorf, Köln/Bonn und Stuttgart streikt, es kommt zu zahlreichen Flugausfällen. Auch andere Airports sind betroffen. Haben Fluggäste einen Anspruch auf Ersatzbeförderung?

08.01.2019, 23:01

Hannover (dpa/tmn) - Fällt ein Flug streikbedingt aus oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, muss die Fluggesellschaft Reisenden nach Einschätzung von Reiserechtler Paul Degott eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten - zum Beispiel durch eine Umbuchung auf einen anderen Flug.

Betroffene sollten der Airline dafür zunächst - am besten schriftlich per Mail, um einen Nachweis zu haben - eine Frist zur Beschaffung der Alternative setzen. Zwei bis drei Stunden hält Degott als Frist für angemessen. Kommt die Fluggesellschaft dem nicht nach, kann sich der Flugreisende selbst Ersatz beschaffen und die Kosten hinterher der Airline in Rechnung stellen.

Wird der Flug definitiv annulliert oder ist mehr als fünf Stunden verspätet, können Reisende auch ihr Ticket zurückgeben und erhalten das Geld zurück. Eine Entschädigung nach EU-Fluggastrechte-Verordnung steht Reisenden in so einem Fall nicht zu. Denn bei einem Streik des Flughafenpersonals handelt es sich laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um höhere Gewalt.

Bei Pauschalreisen gilt: Der Reiseveranstalter muss sich um alternative Beförderung kümmern. Ab mehr als vierstündiger Verspätung am Ankunftsort können Urlauber den Reisepreis laut Degott nachträglich anteilig mindern. Verkürzt sich ein Kurzurlaub durch den Streik erheblich, kann der Gast die Reise auch stornieren. Er bekommt dann den Reisepreis zurück.

Nach dem Beginn des Streiks des Sicherheitspersonals an den Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn und Stuttgart müssen sich Flugpassagiere in Deutschland auf erhebliche Einschränkungen einstellen. An den Airports Köln/Bonn, Düsseldorf und Stuttgart begann in der Nacht zum Donnerstag ein Warnstreik des Sicherheitspersonals, wie drei Gewerkschaftssprecher bestätigten.

An den drei Airports könnten die ganztägigen Arbeitsniederlegungen Folgen haben für rund 110.000 Passagiere - so viele sitzen normalerweise in den Maschinen, die donnerstags dort starten und landen.

Auch an anderen Flughäfen haben die Streiks Auswirkungen. Laut Internetseite der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH waren am Donnerstagmorgen an den Flughäfen Tegel und Schönefeld mehr als 90 Flüge betroffen - die meisten Ausfälle gab es dabei in Tegel. "Informiere dich vor deiner Anreise über den Flugstatus bei deiner Airline", twitterte der Berlin Airport Service. Am Flughafen in Hannover sind drei Anflüge und drei Abflüge ausgefallen, wie ein Sprecher des Flughafens sagte. Am Airport München entfielen laut einem Sprecher sogar etwa 100 Flüge wegen der Warnstreiks. Hier kamen wetterbedingt weitere Ausfälle hinzu.

Allein in Düsseldorf sind nach Flughafenangaben etwa 58.600 Passagiere betroffen, dort waren 570 Landungen und Abflüge geplant.

Übersicht der Flüge am Airport Köln/Bonn

Übersicht der Flüge am Airport Düsseldorf

Übersicht der Flüge am Stuttgarter Flughafen

Urteil des BGH vom August 2012 (Az.: X ZR 146/11)