1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Falsche Dübel Ursache für Podeststurz

Prozessauftakt Falsche Dübel Ursache für Podeststurz

Der Absturz eines Notbalkons in Magdeburg vor zwei Jahren wird juristisch neu aufgerollt. Am Freitag startete das Verfahren.

21.05.2016, 01:01

Magdeburg l Am Landgericht Magdeburg startete am Freitag das Balkonsturz-Verfahren vor der 10. Zivilkammer. Zwei der drei Betroffenen fordern mehr als 350 000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Vermieter sowie Erbauer des Podests.

Was war passiert? Am 14. März 2014 brachen an einem Mehrfamilienhaus der Notbalkon und eine Feuerleiter ab. Eine Frau aus Dresden, die eventuell auch noch klagen wird, und zwei Männer aus Magdeburg stürzten 14 Meter in die Tiefe und verletzten sich schwer. Das Eisengestell hatte sich aus der Verankerung gelöst, als alle drei Personen sich unberechtigterweise gleichzeitig auf dem Podest aufhielten. Ermittelt wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung und Baugefährdung. Das Verfahren wurde aber eingestellt. „Die Tat ist verjährt“, hieß es als Begründung. Zum Start des Zivilverfahrens waren lediglich die Anwälte von Kläger und Beklagten anwesend. Über die persönlichen Umstände, etwa über Folgeschäden, den Grad der Verletzungen und wie es den Unfallopfern heute geht, wurde nichts bekannt. Das soll, wenn überhaupt, nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit erörtert werden.

Juristisch höchst interessant ist das Verfahren, weil die Tat zwar strafrechtlich verjährt ist, zivilrechtlich aber noch Ansprüche bestehen. Vereinfacht gesagt heißt das: Für das strafrechtliche Verfahren zählt der Zeitpunkt des Baus (1994/95) und für zivilrechtliche Ansprüche der Tag des Unfalls.

Während dem Vermieter nach geltender Rechtsauffassung wahrscheinlich keine Vorwürfe gemacht werden können, sieht es bei der Firma, die das Podest angebracht hatte, anders aus. Das Podest wurde nur unzureichend befestigt, so ein Gutachten. Bereits mit einer Person auf dem Podest sei die zulässige Belastungsgrenze der verwendeten Dübel um 203 Prozent überschritten gewesen. Und zum Zeitpunkt des Absturzes hielten sich auf der Plattform drei Personen auf.

Ein Urteil gibt es noch nicht. Auch ein außergerichtlicher Vergleich steht im Raum.