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Neues Gesetz 25.000 Euro Strafe für Gaffer

Die Landesregierung plant einen Gaffer-Paragrafen im neuen Brandschutzgesetz. Wer Einsätze der Feuerwehr stört, soll Strafe zahlen.

03.11.2016, 23:01

Magdeburg l Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) will Schaulustige, die Feuerwehreinsätze behindern, „disziplinieren“. Der CDU-Politiker sagte der Volksstimme: „Es kann nicht sein, dass Rettungskräfte im Einsatz vermehrt aufgehalten werden.“ Im Brandschutzgesetz, das derzeit überarbeitet wird, soll die Behinderung von Einsatzkräften deshalb als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden.

Es drohen Strafen von bis zu 25.000 Euro. Geahndet werden sollen beispielsweise Behinderungen, wenn Einsatzkräfte zwischen den Fahrzeugen und dem Ereignisort wechseln müssen oder das absichtliche Versperren eines Rettungsweges. Auch die Störung des freien Zugangs zum Feuerwehgerätehaus bei einem Einsatz soll eine Strafe nach sich ziehen.

Feuerwehrleute beklagen sich seit Jahren über Voyeurismus bei Bränden und Unfällen. „Das schaukelt sich hoch. Erst schauen sie nur von weitem, dann kommen sie näher und am Ende fotografieren sie Tote. Das behindert uns“, sagte der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes, Kai-Uwe Lohse, der Volksstimme. „Ich hoffe, dass die Strafen schnell in Kraft treten und die Ordnungsämter mitziehen.“

Geplant ist, dass die Störer nicht mehr nur von Polizisten, sondern auch von Mitarbeitern der Ordnungsämter belangt werden können. „Darauf müssen die Gemeinden vorbereitet werden, sonst verpufft das“, fordert Lohse.

Noch im November will die schwarz-rot-grüne Landesregierung das Brandschutzgesetz im Kabinett beraten, danach geht es in den Landtag. Laut Innenminister Stahlknecht könnte es im nächsten Jahr in Kraft treten.

Auf Bundesebene gibt es derzeit ein ähnliches Vorhaben, bei dem im Rahmen des Strafrechts das Fotografieren von Getöteten unter Strafe gestellt werden soll. Sachsen-Anhalts Landesregierung will die Behinderung von Feuerwehreinsatzkräften jedoch ausschließlich als Ordnungswidrigkeit einstufen. Sie erhofft sich davon ein „schnelles, einfaches und vor allem ortsnahes“ Handeln.