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Soziales 640 Fälle beim Täter-Opfer-Ausgleich in Sachsen-Anhalt

Es geht nicht um Strafe, sondern um die Aufarbeitung und eine Wiedergutmachung. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist weiter gefragt. In der Pandemie wurden zum Teil neue Wege beschritten.

Von dpa Aktualisiert: 04.10.2021, 22:31

Magdeburg - Täter und Opfer sprechen miteinander, die Tat wird hinterfragt, und am Ende steht oft eine Entschuldigung oder eine Wiedergutmachung: Auch in der Corona-Zeit ist der Täter-Opfer-Ausgleich in Sachsen-Anhalt in Hunderten Fällen als außergerichtliches Verfahren genutzt worden. Die Zahl ging allerdings etwas zurück von rund 750 im Jahr 2019 auf 640 im vergangenen Jahr. Es seien 699 Täter und 693 Opfer beteiligt gewesen. „In diesem Jahr werden wir ähnlich landen“, sagte der Projektleiter für den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) in Sachsen-Anhalt, Tobias Lentzy, in Magdeburg.

Der erste Lockdown 2020 sei für die Schlichterinnen und Schlichter eine besondere Herausforderung gewesen. Es sei vielfach mit Fristverlängerungen gearbeitet worden, man habe sich erst auf die Corona-Bedingungen einstellen müssen, sagte Lentzy. Träger hätten beispielsweise begonnen, über Videokonferenzen Verfahren durchzuführen, das seien etwa rund fünf Prozent der Fälle gewesen. Das habe etwa im Fall von Online-Betrug funktioniert, bei dem sich Täter und Opfer nie begegnet seien und an entfernten Orten wohnten.

Zudem habe es etwa im ersten Lockdown in ungefähr 10 bis 15 Prozent der Fälle Entschuldigungen per Brief gegeben, was zuvor kaum vorgekommen sei. Die Schlichterinnen und Schlichter richteten sich immer nach den Wünschen der Beteiligten, betonte Lentzy. In Videogesprächen und Schriftwechseln liege die Zukunft des Täter-Opfer-Ausgleichs aber nicht. Der Weg solle auf jeden Fall zu persönlichen Begegnungen zurückführen.

Von den zugewiesenen 640 Fällen im vergangenen Jahr konnten die Schlichterinnen und Schlichter 413 erfolgreich abschließen, 77 Prozent binnen drei Monaten. In rund 280 Fällen ging es um Körperverletzung, in fast 90 um Sachbeschädigung, gut 70 Mal um Betrug und fast 50 Mal um Beleidigungen, wie die Statistik zeigt.

Die Ergebnisse des Täter-Opfer-Ausgleichs sahen sehr verschieden aus: In 389 Fällen gab es eine Entschuldigung. Oft wurde aber auch ein Schadenersatz oder ein Schmerzensgeld an das Opfer gezahlt, zusammen waren das 2020 mehr als 64.700 Euro. Zudem leisteten Täter knapp 300 Arbeitsstunden für die Opfer als Wiedergutmachung, das kann die Entfernung einer Schmiererei oder die Reparatur eines zerstörten Zaunes sein. Hinzu kamen 1482 Arbeitsstunden für Dritte. So habe ein Brandstifter eine Woche lang bei der Freiwilligen Feuerwehr mitgeholfen.

Bei neun Trägervereinen arbeiten derzeit elf Schlichterinnen und Schlichter - im Grunde zu wenig, wie Lentzy sagte. In Stendal habe ein Verein seine Arbeit auf dem Gebiet des TOA beendet, in Halberstadt sei das nun auch der Fall. Es würden neue Träger gesucht, um die Angebote aufrecht zu erhalten, sagte Lentzy. Es sei aber sichergestellt, dass keine zugewiesenen Fälle liegenbleiben.

Staatsanwaltschaften, Jugendgerichtshilfe oder Richter und auch die Polizei können einen Täter-Opfer-Ausgleich anstoßen. Bevor es zu Gesprächen kommt, müssen alle Beteiligten zustimmen. Nötig ist ein Tateingeständnis des Täters. Das Verfahren ist kostenfrei.