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Anwalt und ALG-II-Empfängerin haben monatelang Gerichte und Staatsanwaltschaft beschäftigt / Noch immer kein Ende in Sicht 83000 Euro zu viel überwiesen: Klageversuch nach Hartz-IV-Panne gescheitert

Von Elisa Sowieja 03.07.2012, 05:32

Schönebeck l Nach einer Computerpanne des Jobcenters haben ein Schönebecker Anwalt und seine Mandantin monatelang Gerichte und Staatsanwaltschaft beschäftigt. Nun sind die Schritte des Juristen im Sande verlaufen.

Rückblick: Im Herbst 2011 berichtete die Volksstimme über einen Fall, der danach bundesweit durch die Medien ging. 83000 Euro zu viel hatte das Jobcenter Salzlandkreis einem Pärchen versehentlich überwiesen - dieses gab 33000 Euro davon aus. Dann sperrte die Bank auf Bitten der Behörde das Konto und überwies das restliche Geld zurück.

Der Anwalt der Hartz-IV-Empfänger, Markus Baudisch, leitete daraufhin eine Reihe rechtlicher Schritte ein.

Erstens: Er erstattete Strafanzeige gegen Mitarbeiter der Bank wegen des Verdachts der Untreue. Ihm zufolge habe es weder für die Sperrung noch für die Rücküberweisung des restlichen Geldes eine rechtliche Grundlage gegeben. Das Verfahren wurde mittlerweile eingestellt. "Es gab nicht einmal einen Anfangsverdacht", sagt Uwe Hornburg von der Staatsanwaltschaft Magdeburg. "Bei der Mandantin ist kein Schaden eingetreten, außerdem hatten die Bank-Mitarbeiter keinen Vorsatz, sie zu schädigen."

Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht

Auch die Bank hatte Strafanzeige gestellt, wegen Betruges. Hornburg: "Dieses Verfahren wurde ebenfalls eingestellt. Durch ihren Girovertrag war die Frau berechtigt, auf ihr Guthaben zuzugreifen. Dabei spielte es keine Rolle, ob es einen Irrtum seitens des Jobcenters gab."

Zweitens: Der Anwalt stellte Antrag auf Prozesskostenhilfe. Damit wollte er einen Teil des Geldes einklagen, das den Schönebecker Hartz-IV-Empfängern zu viel überwiesen worden war.

Wie kommt er darauf? Markus Baudisch erklärt: "Meine Mandantin ist alleinige Inhaberin des Kontos, auf welches das Geld der beiden fließt. Deshalb hätte die Bank wenn, dann nur ihre Hälfte der zu viel überwiesenen 83000 Euro an das Jobcenter zurückbuchen dürfen." Das Kreditinstitut transferierte stattdessen die auf dem Konto verbliebenen 49800 Euro. Der Jurist: "Das waren rund 8000 Euro zu viel."

Das Landgericht wies den Antrag ab. Pressesprecher Christian Löffler berichtet: "Daraufhin reichte die Antragstellerin Beschwerde beim Oberlandesgericht ein, sie hatte damit allerdings keinen Erfolg."

Drittens und viertens: Der Jurist verfasste eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Mitarbeiter des Jobcenters Salzlandkreis und eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über die Bank. Auch hiermit scheiterte er.

Nun Klage beim Sozialgericht eingereicht

Dass Baudischs rechtliche Schritte keinen Erfolg gebracht haben, enttäuscht ihn. "Meiner Meinung nach hat sich niemand wirklich juristisch mit dem Fall auseinandergesetzt", sagt er.

Doch aufgeben will der Schönebecker Anwalt nicht. Er hat Klage beim Sozialgericht eingereicht. Dabei will er durchsetzen, dass seine Mandantin nichts mehr ans Jobcenter zurückzahlen muss. Hätten die beiden mit der Klage Erfolg, würde nur noch ihrem Partner monatlich ein Teil vom Hartz IV abgezogen werden - und das nicht länger als drei Jahre lang. Hierfür hat Markus Baudisch wieder Prozesskostenhilfe beantragt.