1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Amtsgericht verurteilt Bürgermeister

Nach Datenaffäre Amtsgericht verurteilt Bürgermeister

27.07.2011, 04:32

Sangerhausen (dpa). In der Datenaffäre in der Gemeinde Südharz hat das Amtsgericht Sangerhausen den Bürgermeister Ralf Rettig (CDU) zu einer Geldstrafe von insgesamt 9000 Euro verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Rettig im Juni 2010 Vorbereitungen getroffen hat, um Daten von einer Rechneranlage im Verwaltungsamt auszuspähen, wie ein Sprecher mitteilte. Dies sei außerhalb der Dienstzeit und mit einem "behördenfremden Installateur" an einem Sonnabend geschehen. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, da laut Gewerkschaft Verdi Überwachungssoftware auf dem Computer der Personalratschefin entdeckt worden war.

Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. "Der Schutz von Daten ist und muss ein hohes Gut des demokratischen Rechtsstaates sein", sagte der Vorsitzende Richter Sven-Olaf Zärtner zur Urteilsbegründung. Die Verteidigung hatte Freispruch für Rettig gefordert. Er hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen und sich darauf berufen, nicht gewusst zu haben, was das Überwachungsprogramm alles könne. Rettig argumentierte, er habe die ausschließlich für dienstliche Zwecke gestattete Nutzung des Internets im Amt überprüfen wollen.

Urteil nicht rechtskräftig

Das Gericht war der Ansicht, dass sich der Bürgermeister aus Rechtsgründen nicht darauf berufen kann, zur Kontrolle befugt gewesen zu sein, sagte der Sprecher. Er hätte sich vor dem Installationsversuch über den Inhalt und die Möglichkeiten der Software informieren müssen. Zudem hätte der Personalrat vor etwaigen Schritten einbezogen werden müssen. Die Installation der Überwachungssoftware auf den Rechnern im Amt funktionierte am Ende nicht. Rettig wurde konkret zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 150 Euro verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben nach Angaben des Gerichts eine Woche Zeit, um gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.