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Coronavirus Behördenmitarbeiter ohne Mundschutz?

Die Angestellten in den Verwaltungen in Sachsen-Anhalt müssen bei Kundenkontakt keine Maske tragen. Warum eigentlich nicht?

09.05.2020, 09:00

Magdeburg l Viele Ämter und Behörden in Sachsen-Anhalt wollen für den Publikumsverkehr bald wieder öffnen. Bereits jetzt sind etliche Schalter und Amtszimmer mit Plexiglas ausgestattet. Müssen die Behörden-Mitarbeiter mit Kundenkontakt dennoch Mundschutz tragen, um sich oder andere vor einer möglichen Ansteckung durch das Corona-Virus zu schützen? Das Sozialministerium in Magdeburg sagt nein.

 

Es gebe keine allgemeine Maskenpflicht in Sachsen-Anhalt. Seit dem 23. April müssten Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr, also in Omnibussen, Bahnen, Straßenbahnen oder Taxen  sowie Kunden und Besucher in Ladengeschäften ihren Mund und ihre Nase bedecken, so Ministeriumssprecherin Ute Albersmann. Hierdurch solle die Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen oder Aussprache verringert werden.

 

Im Rahmen der sogenannten Eindämmungsverordnung gebe es aber keine Regelung, die auf eine Verpflichtung hinweist, dass generell in Verwaltungen Mund und Nase bedeckt werden müssen. Jedoch trage der Arbeitgeber entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen. Für die Arbeitsplatzgestaltung sehen die Arbeitsschutzstandards vor: „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen ausreichend Abstand (mindestens 1,5 Meter) zu anderen Personen halten. Wo dies auch durch Maßnahmen der Arbeitsorganisation nicht möglich ist, müssen alternative Schutzmaßnahmen ergriffen werden."