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Beraterverträge Wurde der Finanzausschuss ausgetrickst?

Die Unterschungen zu Beraterverträgen dauern an. Wurde dem Finanzausschuss in Sachsen-Anhalt eine Studie zu Elektro-Bussen vorenthalten?

Von Michael Bock 19.01.2019, 00:01

Magdeburg l Haben das CDU-geführte Verkehrsministerium und die landeseigene Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt (Nasa) bei einem Vertrag gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen? Wurde bewusst der Finanzausschuss des Landtags Sachsen-Anhalt ausgetrickst? Mit diesen Fragen befasste sich am Freitag erstmals der parlamentarische Untersuchungsausschuss zu umstrittenen Beraterverträgen.

Zwei Zeugen aus dem Verkehrsministerium, ein Referent und sein Referatsleiter, betonten, alles sei rechtlich korrekt gelaufen. Konkret geht es um eine im September 2015 in Auftrag gegebene Untersuchung, für die letztlich 154.578 Euro ausgegeben wurden. Ein Jahr später, im September 2016, kochte die Geschichte im Verkehrsausschuss des Landtags hoch.

Dort wurde die „Untersuchung zur Einführung elektrisch betriebener Linienbusse in Sachsen-Anhalt“ von Nasa-Geschäftsführer Rüdiger Malter vorgestellt. Bei dieser Ausschusssitzung wurde bekannt, dass dem Finanzausschuss des Landtags die Studie nicht vorgelegt worden war. Linken-Politiker Wulf Gallert sagte seinerzeit, es sei offensichtlich gegen Transparenzregeln des Landtags verstoßen worden. Für eine Ausnahmeregelung fehle jede inhaltliche Begründung. Grünen-Fraktionschefin Cornelia Lüddemann sprach von einem „Affront gegen das Parlament“.

Hintergrund: Die Transparenzregeln besagen, dass Auftragswerke ab 5000 Euro der Staatssekretärsrunde vorgelegt werden müssen. Für Vergaben über 20.000 Euro muss der Finanzausschuss grünes Licht geben. Warum geschah das in diesem Fall nicht? Stefan Karnop, Referatsleiter im Verkehrsministerium, verwies darauf, dass eine Vorlagepflicht nicht für „fachspezifische Studien“ gelte. Das habe der Finanzausschuss selbst im Februar 2005 so beschlossen. Es gebe also „eine klare Regelung, die an Eindeutigkeit nicht zu übertreffen ist“, sagte Karnop. Deswegen sei die Frage einer möglichen Vorlagepflicht auch „keiner ernsthaften Prüfung unterzogen worden“. Rechnungshofpräsident Kay Barthel hatte dagegen seinerzeit erklärt, die Regeln würden auch für Studien gelten. Dies habe das Justiziariat des Finanzministeriums im November 2014 noch einmal bekräftigt.

Laut Verkehrsministerium wurde für die Studie das wirtschaftlichste Angebot gewählt. Den Zuschlag erhielt die VerkehrsConsult Dresden/Berlin.