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Doppelmord Beraubt, erschlagen, angezündet

Prozessstart - Ein 27-Jähriger soll am 14. August 2015 im Harz zwei Männer in ihrem Haus beraubt, erschlagen und angesteckt haben.

Von Matthias Fricke 19.04.2016, 01:01

Magdeburg l Was in jener Nacht zum 14. August 2015 in Westerhausen, einem Stadtteil von Thale im Harzkreis, passiert ist, wird den Ort wohl noch Jahre beschäftigen. Es ist eine ungewöhnlich brutale Tat, die Staatsanwalt Ralf Ebbing vor dem Magdeburger Landgericht am Montag zur Anklage bringt. Doppelmord aus Habgier, ausgeführt mit Heimtücke und zur Vertuschung einer Straftat an den fast blinden 87-jährigen Edwin M. und seinen körperlich behinderten 57-jährigen Sohn Walter M. lautet der Vorwurf.

Auf der Anklagebank sitzt der 27-jährige Oliver M. aus dem gleichen Ort. Er soll in jener Nacht nach dem Konsum von zwei „Linien“ Crystal und zwei Bier gegen 2 Uhr das Haus der beiden späteren Opfer aufgesucht haben. Wie er später nach seiner Festnahme am 17. November 2015 bei der Polizei aussagte, suchte er Bargeld. Der Angeklagte war wohl mit weiteren Personen öfters in das Haus eingedrungen, um dort Bier oder Wertgegenstände zu stehlen.

In jener Nacht steigt laut Anklage Oliver M. zunächst über die Hoftür und begibt sich auf die Rückseite des Anwesens. Dort findet er eine etwa 1,50 Meter lange Eisenstange. Mit dieser betritt er über die Kellertreppe den Vorbau des Hauses und nimmt aus einem Wäschekorb zwei ungleiche Socken, um sie sich über die Hände zu ziehen. Damit wischt er sich auch den Schweiß von der Stirn. Das bestätigt der 27-Jährige der Polizei später auch in einem detaillierten Geständnis.

Allerdings bezichtigt er dabei auch seinen Freund der Mittäterschaft. Diese konnte bisher aber weder durch weitere Aussagen noch Beweise untermauert werden.

Als der Angeklagte das Wohnzimmer betritt, schlafen die beiden späteren Opfer am flimmernden Fernseher. Sie schnarchen, wird sich der Angeklagte in der Polizei-Vernehmung erinnern. Nach dem Oliver M. laut Anklage zunächst die Geldbörse von Edwin M. mit rund 75 Euro findet und eine EC-Karte einsteckt, sucht er nun die dazugehörige Geheimnummer. Weil er sich wegen mehrerer vorhergehender Diebstähle im Haus gut auskennt, holt er aus dem Flur eine Tasche. Darin lässt er Papiere vom Schreibtisch des Hauses verschwinden, um sie später nach der Geheimnummer untersuchen zu können. Dabei fällt auch ein Gegenstand zu Boden.

Durch den Lärm wird einer der beiden Männer wach. In diesem Moment soll der Angeklagte mit der Eisenstange auf den Kopf des Opfers eingeschlagen haben. Der andere Mann schläft indes noch, als auch er Hiebe mit der Eisenstange auf den Kopf bekommt. Staatsanwalt Ralf Ebbing: „Beide waren sofort tot.“

Als er zurück in Richtung Hof geht, schleudert Oliver M. die Eisenstange in Richtung Zaun. Den Beamten wird er die Tatwaffe später beim Begehen des Tatorts zeigen. M. soll dann aus der Garage einen 5-Liter-Kanister mit Benzin geholt haben. Mit ihm versucht der 27-Jährige, so die Anklage, seine Spuren zu verwischen. Er verkippt einen Teil der Flüssigkeit unter der Couch und dem Sessel. Mit einem im Flur vorgefundenen Feuerzeug und einer Kerze entzündet er das Benzin. Durch die Verpuffung schlägt die Tür zu, der Täter verschwindet. Der darauf entstandene Schwelbrand wird erst Stunden später am Abend entdeckt. Die Feuerwehr findet dann auch die verkohlten Leichen.

Zwar geraten der Angeklagte, sein Freund und eine junge Frau als Trio sehr schnell ins Visier der Ermittlungen. Die DNA-Gutachten führen dann aber allein zur Festnahme von Oliver M. Auf den Socken, die er mit der Tasche mitnahm und später sichergestellt werden konnte, war neben dem Blut der Toten auch seine DNA.

Zum Prozessstart verweigert der Angeklagte die Aussage. Weitere Zeugen und Gutachter sollen an zwölf Prozesstagen gehört werden. Oliver M. droht lebenslanger Freiheitsentzug.