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Briefwahlskandal Klärt Präsident Güssau über seine Rolle auf?

Am Donnerstag will Landtagspräsident Hardy Peter Güssau (CDU) über seine Rolle in der Stendaler Wahlaffäre aufklären.

03.08.2016, 23:01

Magdeburg l Die Volksstimme hatte aufgedeckt, dass Güssau als Stendaler CDU-Chef 2014 versucht hat, die Wiederholung der Briefwahl und eine Strafanzeige wegen Wahlfälschung zu verhindern. Zudem belegen Mails, dass er falsche Antworten auf Medienanfragen veranlasst hat. Dies geht aus den Ermittlungsakten hervor.

Konkrete Fragen zu seiner Rolle ließ der Landtagspräsident zuletzt unbeantwortet. Die anderen Fraktionen forderten jedoch eine umgehende Aufklärung. Nach einer Krisensitzung mit der CDU-Spitze am Montag erklärte Güssau, er gehe „fest“ davon aus, dass er die gegen ihn erhobenen Vorwürfe entkräften könne.

Die Antworten auf diese fünf Fragen dürften über sein politisches Schicksal entscheiden.

Warum hat er versucht, die Wahlleiter von Stadt und Landkreis, Axel Kleefeldt und Carsten Wulfänger (beide CDU) zu beeinflussen, dass eine Lösung gefunden wird, um eine Wiederholung der Briefwahl zu vermeiden?

Mails belegen, dass Güssau am 21. Juni an CDU-Kreischef Wolfgang Kühnel schreibt, er habe „gestern einen machbaren Weg mit Klaus besprochen und Kleefeldt hat mitgemacht“. Drei Tage später mailt Güssau: „Dr. Klang hat eine mögliche Lösung gestern Carsten vorgeschlagen. Hoffentlich macht Axel mit!“ Und am 25. Juni: „Zeitgleich telefoniert Axel mit Landkreis. Hoffentlich mit Landrat. Kleefeldt ruft mich danach an.“

„Dr. Klang“ ist Klaus Klang (CDU), damals Staatssekretär im Verkehrsministerium und bis 2011 Landeswahlleiter. Im Ergebnis lässt Stadtwahlleiter Kleefeldt von Mitarbeitern die Unterschriften der Vollmachten mit denen im Melderegister vergleichen. Die Fälschungen werden nicht entdeckt. Kreiswahlleiter Wulfänger erklärt vor dem Kreistag, dass nur drei Vollmachten „Anlass zu Bedenken“ gäben.

Beide Wahlleiter schlagen vor, die Wahl komplett anzuerkennen – entgegen der Empfehlung des Landeswahlleiters und Kleefeldts erstem Votum.

Warum fordert er von Holger Gebhardt, am 25. Juni auf eine Medienanfrage zu diesem Zeitpunkt falsche Antworten zu geben?

Bereits am 3. Juni formuliert Güssau auf Fragen der Volksstimme Holger Gebhardts Antworten vor. So auf die Frage, ob er es ausschließen könne, dass bei Briefwahlvollmachten gegen Wahl-Grundsätze verstoßen worden sei: „Das kann ich eindeutig bejahen.“

Am 24. Juni war Güssau jedoch auf jeden Fall bekannt, dass die Vollmachten-Regelung verletzt worden war. Doch er fordert Gebhardt auf, für eine Anfrage der Altmark-Zeitung die alte Erklärung zu verwenden – „je kürzer, je besser“. Gebhardt muss ihm den „Text, den wir verabredet haben“ senden. Er gibt ihn mit „ok“ frei.

Das Blatt schreibt daraufhin, dass Gebhardt auf Anfrage erklärt, „dass er nicht gegen die Grundsätze der Briefwahl verstoßen habe“. Eine Lüge.

Warum versuchte Güssau eine Strafanzeige zu vermeiden, als erkennbar war, dass Briefwahlvollmachten aus Gebhardts Umfeld gefälscht waren?

Am 4. Juli erhält Güssau eine Mail von Stadtwahlleiter Kleefeldt, dass eine Fälschung vorliegt und er die Staatsanwaltschaft einschalten will. Güssau ist alarmiert und schreibt an Gebhardt: „Wenn es erst da ist, ist es nicht mehr in unserer Hand.“

Dabei ist ihm bekannt, dass es sich um Florian M. handelt, obwohl das streng geheimes Rathaus-Wissen sein sollte. Gebhardt schreibt für den angeblichen Bevollmächtigten Wolfgang M. am 4. Juli eine Erklärung, die von dessen damaliger Ehefrau am 5. Juli an Kleefeldt verschickt wird. Bereits am 4. Juli schickt Gebhardt diese Mail auch an Güssau. Ein Beleg, wie in der Stendaler CDU getrickst worden ist.

Warum hat Gebhardt nach den Fälschungsvorwürfen weiter für ihn und die CDU gearbeitet?

Bislang hieß es, dass nach dem öffentlichen Bekanntwerden der Fälschungsvorwürfe im November 2014 jeder Kontakt abgebrochen wurde. Bei einer weiteren Hausdurchsuchung in der Wohnung von Gebhardt und seiner Freundin Conny B. im Dezember stellten die Beamten jedoch einen bei der ersten Durchsuchung nicht gefundenen Rechner des Landtagsabgeordneten und Dokumente von Güssau und der CDU sicher.

Gebhardt gab an, dass er „weiterhin die Politikgeschäfte für Herrn Hardy Peter Güssau“ und „den Schriftverkehr der CDU unterstützt“.

Warum hat Güssau als Abgeordneter weiterhin Gebhardts Lebensgefährtin Conny B. beschäftigt, obwohl sie mit zu den Beschuldigten gehört?

B. wird nicht nur vorgeworfen, dass sie 13 Vollmachten eingereicht hat. Die Ermittler stellen eine Datei von ihr sicher, die Daten von 175 Arbeitslosengeld-II-Empfängern enthielt, von denen 163 Briefwahlunterlagen beantragt worden sind. Als dies der Stadt Stendal bekannt wird, kündigt sie nach erster Prüfung das Arbeitsverhältnis Anfang 2015. Dagegen hielt Güssau ihre geringfügige Beschäftigung bis zum Ende der Wahlperiode im Frühjahr 2016 aufrecht.