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Bußgelder Corona-Brecher füllen Stadtkassen

In der Corona-Pandemie verändern sich auch die Ordnungswidrigkeiten, welche häufig begangen werden.

17.01.2021, 08:22

Magdeburg (dpa) l Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung haben 2020 neue Einnahmen für Kommunen und Landkreise bedeutet. Gleichzeitig ist die Zahl anderer Ordnungswidrigkeiten zurückgegangen. Viele Städte in Sachsen-Anhalt vermerkten weniger Verfahren wegen Falschparkens und zu schnellen Fahrens, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab.

In der bevölkerungsreichsten Stadt Halle seien knapp 73.000 Euro wegen Vergehen gegen die Eindämmungsverordnung eingenommen worden, teilte ein Sprecher der Stadt mit. 1687 Verfahren wurden eingeleitet. Die Einnahmen wegen anderer Verstöße hingegen sanken: Um etwa ein Viertel gingen die Verstöße gegen Parkregeln im Vergleich zum Vorjahr zurück. Gut 100.000 waren es 2019, im vergangenen Jahr noch etwa 74.300.

Die eingenommenen Bußgelder beliefen sich in der Saalestadt 2020 auf etwa 2,1 Millionen Euro, 2019 auf gut 2,3 Millionen. Anders war es bei Fällen von zu schnellem Fahren. Etwa 42.700 Verfahren brachten 2020 gut eine Million Euro ein. 2019 waren es laut Stadt etwa 980.000 Euro bei 36.200 Verfahren gewesen. Hundekot wurde in beiden Jahren selten zum Problem. So gab es 2020 keine Verfahren, 2019 waren es den Angaben nach sieben.

Die Landeshauptstadt Magdeburg ordnete wegen Verstößen gegen die Eindämmungsverordnung mehr als 97.000 Euro Bußgelder aus 525 Verfahren an. Laut einer Sprecherin der Stadt sind davon bislang etwa 45.000 Euro eingenommen worden. Hinzu käme gemeinnützige Arbeit im Wert von knapp 5500 Euro. Für die etwa 69.000 gezählten Verstöße im ruhenden Verkehr seien im vergangenen Jahr etwa 1,2 Millionen Euro gezahlt worden. Das sind den Angaben nach etwa 200.000 Euro weniger als 2019. Damals hatten die Behörden gut 88.800 Verfahren vermerkt. Gut 40.200 Verstöße registrierte das Ordnungsamt 2020 bei der Überwachung des fließenden Verkehrs, 900.000 Euro nahm es ein – beides weniger als im Vorjahr. Hingegen seien in beiden Jahren sieben Verfahren wegen liegengelassenen Hundekots geführt worden, hieß es.

Dessau-Roßlau habe im vergangenen Jahr bei 86 Verfahren gegen die Corona-Regeln etwa 9000 Euro eingenommen, teilte ein Sprecher der Stadt mit. Deutlich gesunken seien die registrierten Verstöße wegen Falschparkens: Sie gingen von etwa 20.500 im Jahr 2019 auf gut 17.500 im Jahr 2020 zurück. Die Differenz der Einnahmen sank hingegen nur um 10.000 auf etwa 300.000 Euro. Die Verfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung im Straßenverkehr lagen 2020 bei gut 16.500. Dabei seien 350.000 Euro eingenommen worden. 2019 waren es bei etwa 20.300 Verfahren noch 383.000 Euro gewesen. Keine Angaben konnte die Stadt zum Liegenlassen von Hundekot machen.

Die Städte Halberstadt im Harz und Wittenberg im gleichnamigen Landkreis sind nicht für Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen zuständig. Allerdings registrierten beide weniger andere Verfahren als noch im Vorjahr. "In 2020 wurden weniger Verstöße aufgrund des Lockdowns verzeichnet", teilte eine Sprecherin der Stadt Wittenberg mit. Es sei weniger geblitzt worden und es habe mehr freie Parkplätze gegeben – zum Beispiel weil keine Veranstaltungen stattfanden.

Deswegen wurden nach etwa 14.400 Verwarn- und Bußgeldverfahren wegen Falschparkens 2019 nur noch etwa zwei Drittel im Jahr 2020 vermerkt. Das entspreche Einnahmen von circa 182.000 beziehungsweise 143.000 Euro. Ähnlich war es den Angaben nach beim zu schnellen Fahren: Etwa 11.000 Verstöße zogen 2019 noch 190.000 Euro Buß- und Verwarngelder nach sich. 2020 waren es 126.000 Euro, die aus gut 7000 Verfahren resultierten. Zudem seien 115 Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung an den Landkreis weitergeleitet worden, hieß es.
In Halberstadt seien die Einnahmen wegen Parkverstößen von etwa 166.000 auf gut 153.000 Euro zurückgegangen, teilte eine Sprecherin der Stadt mit. Die Bußgelder wegen Geschwindigkeitsverstößen sanken demnach von knapp 36.000 auf etwa 25.000 Euro. Verfahren wegen liegengelassenen Hundekots seien etwa gleichgeblieben: 2019 waren es vier, 2020 drei.