1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Das sind die neuen Regeln für Sachsen-Anhalt

Coronavirus  Das sind die neuen Regeln für Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt hat am Donnerstag erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen.

Von Michael Bock 16.04.2020, 15:15

Magdeburg l Damit werden die Einigungen aus dem Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten am Mittwoch umgesetzt werden. Zusätzlich zu Lebens- und Futtermittelhandel, Wochenmärkten, Lieferdiensten, Apotheken, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, und Großhandelseinrichtungen können jetzt der Kfz-Handel und darüber hinaus Ladengeschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern  Verkaufsfläche unter Auflagen öffnen.

Zugleich bleiben Kontaktbeschränkungen bis einschließlich 3. Mai bestehen. „Um die Pandemie einzudämmen, ist es wichtig, soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken", betonte Gesundheitsministerium Petra Grimm-Benne (SPD). Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist weiter nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit Familienmitgliedern gestattet. Gaststätten, aber auch Sportstätten und Spielplätze bleiben geschlossen. In Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiter Besuchsverbot. Großveranstaltungen sind bis Ende August untersagt. Das Tragen von Schutzmasken in Bussen und Bahnen und Geschäften wird dringend empfohlen. Eine Maskenpflicht wurde aber nicht festgeschrieben. Gottesdienste dürfen weiter nicht stattfinden. Hotels sind weiter nur für Geschäftsreisende geöffnet; Touristen dürfen nicht übernachten.

Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sagte am Donnerstag: „Notwendige Beschränkungen bleiben bestehen. Lockerungen gibt es dort, wo sie möglich werden. So können wir erste Erfolge im Kampf gegen das Virus sichern und die Bevölkerung schützen." Man setze auf schrittweise Öffnungen. Für den 4. Mai wird zum Beispiel in Aussicht gestellt, dass Friseure wieder öffnen. Ab Donnerstag, 23. April, sollen Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen wieder stattfinden. Der entsprechende Erlass soll den Schulen bis zum Freitag (17. April) vorliegen. Die Schulen sollen sich darüber hinaus darauf vorbereiten, den Schulbetrieb ab dem 4. Mai 2020 schrittweise wieder aufzunehmen. Über weitere Maßnahmen wollen Bund und Länder jeweils in zweiwöchigem Turnus entscheiden. Das nächste Treffen wird am 30. April stattfinden.