Keine Ausnahme für Saisonarbeiter Zu hohe Kosten: Mindestlohn bringt heimischen Gemüse-und Obstanbau in Gefahr
In der Landwirtschaft wird es keine Ausnahme bei der Bezahlung der Saisonarbeiter geben. Die Folgen könnten dramatisch sein.
Aktualisiert: 16.07.2025, 15:27

Magdeburg. - Vertreter der Landwirtschaft aus Sachsen-Anhalt sind enttäuscht, dass es beim Mindestlohn keine Sonderregelung für Saisonarbeiter geben wird. Nach einer Prüfung hatte gestern das Bundeslandwirtschaftsministerium darüber informiert. Einer Deckelung stehe laut dem Ressort der Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz entgegen. Der Mindestlohn sei als absolute Untergrenze gesetzlich verankert. Dies gelte für alle Jobverhältnisse, auch für kurzfristig Beschäftigte und Saisonkräfte.