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Coronavirus Keine Kitabeiträge auch bei Notbetreuung

Laut Erlass erstattet Sachsen-Anhalt den Gemeinden ihre Einnahmeverluste, die diese aufgrund nicht erhobener Elternbeiträge erlitten haben.

Von Michael Bock 31.03.2020, 15:00

Magdeburg l Auch für Familien, die die Notbetreuung in den Kindertagesstätten im April in Anspruch nehmen, ersetzt das Land die Elternbeiträge für den April. Das erklärte am Dienstag  Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD).  „Das ist ein wichtiges Zeichen an diejenigen, die sich in dieser schwierigen Zeit in der Pflege und vielen anderen Bereichen für unser Gemeinwesen einsetzen, und die darum die Betreuung ihrer Kinder nicht selbst übernehmen können", sagte sie.

Laut Erlass erstattet das Land den Gemeinden ihre Einnahmeverluste, die diese aufgrund nicht erhobener oder zurückgezahlter Elternbeiträge erlitten haben. Bisher war diese Regelung auf die Elternbeiträge von Familien begrenzt gewesen, deren Kinder aufgrund der Schließungen im Zuge der Corona-Krise die Kinderbetreuung nicht in Anspruch nehmen konnten.

Wegen der Coronavirus-Pandemie sind Schulen und Kindergärten seit dem 16. März in Sachsen-Anhalt geschlossen. Die Maßnahme zum Schutz vor Infektionen gilt aktuell bis zum 19. April.

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