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Coronavirus Online-Antrag für Corona-Entschädigungen

Auch Sachsen-Anhalt will sich bald an dem Verfahren beteiligen.

24.04.2020, 15:06

Berlin (dpa) l Wer wegen der Corona-Krise einen Verdienstausfall erleidet, kann seine Entschädigung in den meisten Bundesländern künftig online beantragen. Ab nächster Woche sollen Arbeitgeber und Selbstständige auf der Seite www.ifsg-online.de alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen können, wie das Bundesinnenministerium am Freitag mitteilte. Das Verfahren wurde gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium entwickelt.

Nach und nach teilnehmen wollen nach Angaben des Bundesinnenministeriums neben Nordrhein-Westfalen auch Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

"Die Corona-Krise zeigt uns dabei auf, wie wichtig die Digitalisierung der Verwaltung von Bund und Ländern ist", erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). "Deshalb drücken wir hier aufs Gas und digitalisieren die Leistungen, die aktuell besonders stark nachgefragt und benötigt werden."

Ein Anrecht auf Entschädigung hat, wer unter Quarantäne gestellt wird oder wegen einer eigenen Infektion nicht arbeiten darf und deshalb einen Verdienstausfall erleidet. Seit Ende März gilt die Regelung auch für Menschen, die wegen Kita- oder Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können.