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CoronavirusWas man in Sachsen-Anhalt noch darf

Der Coronavirus stellt den Alltag auch in Sachsen-Anhalt auf den Kopf und führt zu vielen Fragen, was die Einschränkungen betrifft.

Von Michael Bock 03.04.2020, 15:11

Magdeburg l Vor dem Wochenende und den Osterfeiertagen stellen sich viele Sachsen-Anhalter die Frage, was noch erlaubt ist. Die Volksstimme beantwortet wichtige Fragen.

Darf ich meine Wohnung noch verlassen?
Zunächst bis zum 19. April ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch alleine, mit einer einzigen weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes gestattet. Wege zur Arbeit oder zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Hilfe für andere, Versorgung von Tieren, Arbeiten in Kleingärten und Grabpflege auf Friedhöfen oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben aber möglich. Auch das Verweilen zum Beispiel auf Bänken ist erlaubt.

Die Wohnung darf nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Diese sind zum Beispiel notwendige Lieferverkehre und Umzüge, die Bewirtschaftung gärtnerischer oder landwirtschaftlicher Flächen oder die Inanspruchnahme medizinischer, zahnmedizinischer, psychotherapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (zum Beispiel Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Blut- und Blutplasmaspenden) sowie Besuche bei Angehörigen der Gesundheitsfachberufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist, etwa Physiotherapeuten). Erlaubt ist auch das Ausführen von Haustieren.

Darf ich mich im Freien noch sportlich betätigen, zum Beispiel joggen?
Ja. Sport und Bewegung an der frischen Luft sind erlaubt. Allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung.

Darf ich noch mit meiner Familie spazieren gehen?
Ja. Dabei soll darauf geachtet werden, den Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Spaziergängern einzuhalten.

Darf ich noch picknicken?
Nein. Das Feiern, Picknicken und Grillen auf Öffentlichen Plätzen ist unabhängig von der Personenzahl untersagt.

Darf ich eine Fahrradtour machen?
Laut Gesundheitsministerium steht einer ausgedehnten Fahrradtour mit der eigenen Familie ins nähere Umlandsfläche nichts entgegenstehen. Wichtig ist, dass auch hier der Mindestabstand zu anderen von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird.

Darf ich zum Beispiel als Magdeburger noch einen Tagesausflug in touristische Regionen, etwa den Harz, unternehmen?
Nein. Reisen aus touristischem Anlass sind untersagt. Dies gilt auch für Reisen, die zu Freizeitzwecken, zu Fortbildungszwecken oder zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Versorgung, Vorsorge oder Rehabilitation unternommen werden. Untersagt werden ferner Reisebusreisen. Reisen aus familiären, gewerblichen und beruflichen Gründen bleiben erlaubt.

Darf ich meine Familie noch besuchen?
Der Besuch der Lebenspartner sowie der Angehörigen, insbesondere der eigenen Eltern und der Kinder, ist grundsätzlich möglich. Auch Reisen nach Sachsen-Anhalt sind aus beruflichen, gewerblichen oder familiären Gründen weiter zulässig. Für Reisende aus anderen Bundesländern muss beachtet werden, dass andere Bundesländer gegebenenfalls abweichende Regelungen für die Ausreise getroffen haben.