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DDR-Haft 94 Anträge auf Opferrente nach Neuregelung

30 Jahre nach dem Ende der DDR wird das Unrecht, das vielen Menschen widerfahren ist, stärker anerkannt.

01.02.2020, 08:28

Halle/Magdeburg (dpa) l Für Verfolgte des DDR-Regimes gibt es seit November erweiterte Möglichkeiten zur Rehabilitation – und mehr Geld. So gibt es jetzt eine Opferpension auch für Frauen und Männer, die rechtsstaatswidrig 90 Tage in Haft waren, zuvor mussten es mindestens 180 Tage sein. Nach dieser Neuregelung sind beim Landesverwaltungsamt bislang 94 Anträge eingegangen, wie die Behörde auf Nachfrage mitteilte. Bislang gebe es sechs Bewilligungen.

Zwei Anträge seien abgelehnt worden, weil die Mindesthaftzeit von 90 Tagen nicht erfüllt worden sei. 86 Anträge seien noch offen. Zudem seien seit November 113 Anträge eingegangen, bei denen die Betroffenen eine DDR-Haftzeit von mehr als 180 Tagen angaben.

Sachsen-Anhalts Beauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, Birgit Neumann-Becker, sagte dazu: "Ich erwarte erhebliche Steigerungen." Sie berichtete von vielen Anfragen, nachdem verschiedene Neuregelungen Ende 2019 bekannt geworden waren. Alles in allem seien es um die 200 gewesen. Neumann-Becker bietet Beratungen für Menschen an, die vermuten, zum Kreis der Betroffenen zu gehören.

Die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze gibt es schon seit mehr als 25 Jahren. Mit ihnen wird staatliches politisches Unrecht aus der DDR-Zeit heute anerkannt. Dazu gehören Entschädigungsregelungen. In Sachsen-Anhalt gab es laut Neumann-Becker bislang rund 13 700 strafrechtliche Rehabilitierungen. Das betrifft etwa Menschen, die unberechtigt in Haft waren nach politischen Aktionen oder Fluchtversuchen.

Die monatliche Zuwendung für die Rehabilitierten stieg mit der Neuregelung von 300 auf 330 Euro monatlich. Laut Landesverwaltungsamt wird die erhöhte Opferpension in 4564 Fällen ausgezahlt.

Zu den Neuregelungen gehört auch, dass ehemalige Schüler, die an Bildungsabschlüssen oder Ausbildungen gehindert worden sind, Geld erhalten. Auch Kinder zwangsausgesiedelter Familien, deren Eltern etwa rehabilitiert wurden, können erstmals das ihnen widerfahrene Unrecht anerkennen lassen.