DDR-Rente Das ist Sache des Bundes
Mit der Einheit hat das vereinte Deutschland in Gänze für die Lasten aus DDR-Zeiten geradezustehen.
Über die DDR-Sonder-Renten für Funktionäre ist viel gestritten worden. Doch das Bundesverfassungsgericht hat im Wesentlichen diese Ansprüche bestätigt. Ein Rentenstrafrecht gibt es nicht. Also muss gezahlt werden. Das aber muss Sache des Bundes sein. Mit der Einheit hat das vereinte Deutschland in Gänze für die Lasten aus DDR-Zeiten geradezustehen. Dafür dürfen nicht die Ost-Länder mit Milliarden zur Kasse gebeten werden. Die aktuelle Praxis hinterlässt einen Riss im vereinten Deutschland.