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DDR-Rente Das ist Sache des Bundes

Mit der Einheit hat das vereinte Deutschland in Gänze für die Lasten aus DDR-Zeiten geradezustehen.

Von Jens Schmidt 11.01.2019, 18:04

Über die DDR-Sonder-Renten für Funktionäre ist viel gestritten worden. Doch das Bundesverfassungsgericht hat im Wesentlichen diese Ansprüche bestätigt. Ein Rentenstrafrecht gibt es nicht. Also muss gezahlt werden. Das aber muss Sache des Bundes sein. Mit der Einheit hat das vereinte Deutschland in Gänze für die Lasten aus DDR-Zeiten geradezustehen. Dafür dürfen nicht die Ost-Länder mit Milliarden zur Kasse gebeten werden. Die aktuelle Praxis hinterlässt einen Riss im vereinten Deutschland.
Für Sachsen-Anhalts Landeskasse sind die Sonderrenten ein schwerer finanzieller Brocken. Gut 450 Millionen Euro kommen jährlich zusammen – Geld, das an anderer Stelle dringend benötigt wird. Und eines darf auch nicht vergessen werden: Die Pensionslasten der nach 1990 eingestellten Landesdiener steigen in den nächsten Jahren von jetzt 200 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro jährlich an. Da käme eine Entlastung bei den DDR-Sonderrenten gerade recht.