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DDR-UnrechtKommen Stasiakten ins Landesarchiv?

Sachsen-Anhalts Aufarbeitungsbeauftragte Neumann-Becker spricht über das Rehabilitierungsgesetz und den Unterlagen-Standort.

Von Steffen Honig 14.11.2019, 00:01

Magdeburg l Wer in der DDR politisch verfolgt wurde, kann  künftig unbefristet eine Entschädigung beantragen. Auch die Opferrenten steigen. Darüber sowie über den künftigen Standort der Stasiakten-Archivs  spricht Birgit Neumann-Becker,  Sachsen-Anhalts Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, im Interview.

Volksstimme: Das Gesetzespaket für Verbesserungen für Opfer politischer Verfolgung in der DDR ist beschlossen. Demnach fällt die Begrenzung der Antragsfristen für 2019 bzw. 2020 weg. Wieso ist das notwendig?

Birgit Neumann-Becker: Der Wegfall der Antragsfristen war für uns ein ganz wichtiges Anliegen. Betroffenen, die in Haft oder Spezialheimen waren oder sonstige Repressionen erlitten, stellen die Anträge häufig erst bei der Kontenklärung für die Rente oder den Renteneintritt. Wenn dann Jahre fehlen, in denen der Betroffene beispielsweise in Haft war, kommt die Frage: Fällt das unter Rehabilitation? Häufig ist das so.

Um welche Größenordnung handelt es sich?

Wir hatten in Sachsen-Anhalt allein im Vorjahr rund 1000 Anträge. Wir sind regelmäßig zu Beratungstagen im Land unterwegs. Kürzlich hatten wir in Dessau die Spitze von 61 Leuten, die beraten werden wollten. Wir erleben weiterhin einen großen Gesprächsbedarf. Und jeder Fall muss für sich geklärt werden. Deshalb war mir das wichtig. Ansonsten wäre das Signal der Politik gewesen: Wir feiern 30 Jahre friedliche Revolution. Alles, was aber den Menschen passiert ist, das nivellieren wir jetzt. Da hätte es dann keine Möglichkeit für Anerkennung und Aufhebung staatlichen Unrechts gegeben.

Die Opferrenten steigen von 300 auf 330 Euro, die Ausgleichszahlungen von 214 auf 240 Euro. Wie vielen Sachsen-Anhaltern wird das zugute- kommen?

Die Opferpension erhielten im Vorjahr 7468 Frauen und Männer im Land. Die Erhöhung nehmen die entsprechenden Ämter automatisch vor. Aber der Empfängerkreis dieser Pension wird deutlich größer werden. Bisher waren 180 Tage Haft in der DDR Voraussetzung für die Pension, künftig besteht Anspruch auf Zahlung bereits nach 90 Tagen Haft.

Muss dafür ein Antrag gestellt werden?

Das genaue Verfahren müssen wir noch mit den Ämtern besprechen. Den Betroffenen sollte bei rechtzeitiger Antragsstellung nichts verloren gehen. Es ist ratsam, dass sich jeder, der eine strafrechtliche Rehabilitierung hat, diese genau ansieht und sich bei Bedarf bei uns meldet. Wir führen derzeit eine Liste und nehmen alle Fragen auf. Wir melden uns dann, wenn es Klarheit über den weiteren Ablauf gibt.

Auf der anderen Seite sind gesetzlich Stasi-Überprüfungen im öffentlichen Dienst und in Parlamenten bis 2030 fixiert. Warum?

Das steht im neu gefassten Stasiunterlagen-Gesetz. Es wurde im September beschlossen. Wichtig ist es aus zwei Gründen. Wenn ehemalige politische Häftlinge einen Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung stellen, werden sie zugleich auf mögliche Stasi-Mitarbeit überprüft. Wenn das für Mandatsträger und höhere Funktionsträger im öffentlichen Dienst weggefallen wäre, würden ehemalige politische Häftlinge die Einzigen gewesen sein, die noch nach dem Stasiunterlagen-Gesetz geprüft werden müssen. Das wäre ein Treppenwitz der Geschichte gewesen. Menschen, die 1989 unter 18 Jahre alt waren, nicht überprüft. Alles, was Jugendliche möglicherweise bei der Staatsicherheit gemacht haben, ist geschützt. Das wird zu Recht als ein Missbrauch von Jugendlichen verstanden.

Dennoch gibt es Kritik. Soll es die Überprüfung bis in alle Ewigkeit geben?

Dass Leute, die als Erwachsene IMs gewesen sind oder hauptamtlich bei der Staatssicherheit waren, ihre politische Vita nicht offenlegen, löst Gesprächsbedarf aus. Das dient letztlich auch dem Schutz der Betroffenen, weil sie erklären können, wie das gewesen ist. Das halte ich weiterhin für wichtig. Wer sich in der Öffentlichkeit einsetzt, kann doch auch seine politische Vita offenlegen – warum denn nicht?

Sie sind inzwischen Aufarbeitungsbeauftragte für SED-Unrecht. Wie wirkt sich die Neuausrichtung auf Ihre Arbeit und die Ihrer Mitarbeiter aus?

Wir hatten dadurch die Möglichkeit, uns beim Thema „Grünes Band“ – dem ehemaligen Grenzstreifen – intensiv einzubringen. Wir haben in diesem Jahr eine Ausstellung zu Todesopfern an der innerdeutschen Grenze erstellt, die seit Februar durchs Land zieht. Weil wir die Schau auch als Plakataustellung ausgeben, ist sie in vielen Schulen und Gemeindehäusern zu sehen. Unser Themenbereich hat sich also ausgeweitet. Wir unterstützen auch Initiativen in diesem Bereich.

Was ist für 2020 in Planung?

Wir haben ein langwieriges Forschungsthema zum Rechtsextremismus in der DDR. Ich wünsche mir, dass wir da zu Ende kommen. Das ist mir ein wichtiges Thema nach dem Anschlag von Halle und überhaupt in einer Zeit, in der wir viel Antisemitismus erleben. Ich hoffe, dass wir bald zu Ergebnissen kommen und damit neue Diskussionen anschieben können.

Mit der Übergabe der Verantwortung für die Stasi-Unterlagen an das Bundesarchiv ändert sich auch die Organisation. Pro ostdeutsches Bundesland sollen die Akten nur an einer Stelle gelagert werden. Wo geht die Tendenz hin – Halle oder Magdeburg?

Das Ganze ist inzwischen etwas aufgeweicht. Das letzte Konzept des Bundesbeauftragten Roland Jahn sieht vor, dass die Unterlagen pro Land in einem Archivbau konzentriert werden sollen. Aber auch in dem Ort, wo keine Akten mehr sind, soll eine Außenstelle erhalten bleiben – für Bildungsarbeit, Akteneinsicht und Forschungsanträge. Die Standortfrage ist dadurch entschärft. Wir müssen nun für eine kluge Vorentscheidung im Land sorgen. Zur Debatte für das Archiv stehen der „Rote Ochse“ in Halle oder Magdeburg-Brückfeld, das vom Land ins Spiel gebracht wurde. Die Stasiunterlagen könnten in Magdeburg mit denen des Landesarchivs korrespondierend leicht zugänglich aufbewahrt werden – natürlich in einem Sondergebäude. Bei der Entscheidung sind Landesregierung und Parlament gefragt.