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Demokratienetzwerk AfD unterliegt Miteinander im Rechtsstreit

In einem Rechtsstreit mit dem Demokratienetzwerk Miteinander musste die Landtagsfraktion der AfD eine Niederlage einstecken.

24.10.2018, 13:55

Magdeburg (dpa) l Die sachsen-anhaltische AfD-Landtagsfraktion darf nicht mehr behaupten oder weiterverbreiten, das Demokratienetzwerk Miteinander halte Datenschutzregeln nicht ein. Das entschied das Landgericht Magdeburg am Mittwoch laut einem Gerichtssprecher. Es handele sich um eine Tatsachenbehauptung, für die die AfD-Fraktion keine Beweise vorgelegt habe. Der Verein Miteinander war gegen zwei Aussagen zivilrechtlich vorgegangen, die bei einer Pressekonferenz der Fraktion im August gefallen sein und in sozialen Netzwerken verbreitet worden sein sollen.

Die zweite Aussage der AfD-Fraktion, Miteinander habe die Verleumdung von AfD-Politikern zu verantworten, ist aus Sicht der Richter hingegen zulässig, entschied das Gericht. Es handele sich um eine Meinungsäußerung, die im scharfen politischen Meinungskampf zulässig sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Oberlandesgericht Naumburg kann noch angerufen werden.

Die AfD wirft Miteinander seit längerem vor, eine Kampagne gegen ihre Partei zu führen und will dem Verein Fördergelder streichen. Der Verein hält dagegen, die AfD nutze parlamentarische Mittel, um gezielt gegen Kritiker vorzugehen. Miteinander berät unter anderem Opfer von Rechtsextremismus.