1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Vorsicht bei der Anwaltswahl

Diesel-Skandal Vorsicht bei der Anwaltswahl

Gerichtsverhandlungen gegen den VW-Konzern bleiben vielfach ergebnislos. Das liegt auch an der anwaltlichen Vertretung der Kläger.

Von Bernd Kaufholz 07.06.2018, 20:41

Klagen in Sachen „Schummel-Diesel“ gehen überwiegend wie das Hornberger Schießen aus. Das liegt an der Strategie des VW-Konzerns vor Gericht. Aber es gibt noch einen weiteren Hemmschuh, der es den Klägern schwer macht, recht zu bekommen: Die eigene anwaltliche Vertretung.

Da sträuben sich einem die Haare. Hinweise vom Gericht, die Klage zu überarbeiten, weil sie so keine Chance hat, werden ignoriert. Da wendet sich der Rechtsbeistand für seinen Mandanten aus Querfurt an das Landgericht Magdeburg, obwohl das in Braunschweig zuständig wäre. Da wird gegen Audi, Seat und Skoda geklagt – obwohl die VW-Töchter eigenständig sind, auch wenn die Autos mit VW-Motoren fahren. Da wird in einer Klageschrift nicht darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Diesel-Fahrer um einen Rollstuhlfahrer mit besonderen Konditionen handelt. Da wird nicht auf Schadenersatz geklagt, sondern strafrechtliche Gesichtspunkte herangezogen. Auf der Strecke bleibt letztlich der Kläger – nicht der Rechtsanwalt.