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Doppelzimmer-Affäre Ex-AfD-Referentin verliert vor Gericht

Ex-Mitarbeiterin der AfD verliert Arbeitsgerichtsprozess. Sie wirft einem Abgeordneten vor, von ihm vergewaltigt worden zu sein.

08.06.2017, 14:30

Magdeburg l Eine ehemalige Mitarbeiterin der AfD-Landtagsfraktion hat am Donnerstag eine Niederlage vor dem Arbeitsgericht Magdeburg einstecken müssen. Das Gericht wies die Klage der früheren Wirtschaftsreferentin auf Wiedereinstellung ab. Lena K. war im Dezember entlassen worden, zur gleichem Zeit hatte sie schwere Vorwürfe gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Matthias Büttner erhoben.

Die ehemalige Mitarbeiterin wirft Büttner vor, während einer Dienstreise im November 2016 im gemeinsamen Doppelzimmer von ihm sexuell bedrängt worden zu sein. Die Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung gegen den AfD-Abgeordneten. Der Staßfurter hatte die Vorwürfe Ende Januar zurückgewiesen und seinerseits die Frau unter anderem wegen Betrugs, Urkundenfälschung, Verleumdung und Stalking angezeigt.

Die Fraktion begründete den Rausschmiss im Dezember mit schlechter fachlicher Arbeit. Da sie noch in der Probezeit war, konnte die Kündigung ohne Frist umgesetzt werden. Mehrere Abgeordnete und die Klägerin vermuten jedoch, dass die Entlassung im Zusammenhang mit dem möglichen Vorfall in Erfurt geschah und Büttner dadurch geschützt werden sollte.

Das Arbeitsgericht beschäftigte sich inhaltlich nicht mit den Widersprüchlichkeiten. Es stellte lediglich die Wirksamkeit der Kündigung fest. Ein Grund dafür ist, dass sich Lena K. den Job laut dem Vorsitzenden Richter Andreas Fiebig mittels „arglistiger Täuschung“ sicherte. Sie hatte bei der Bewerbung die Abschlussnote ihres Hochschulzeugnisses gefälscht. Auf einen Vergleich hatten sich die Parteien vorab nicht einigen können. Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts kann die ehemalige Referentin Berufung einlegen.

Die Vergewaltigungsvorwürfe muss die Staatsanwaltschaft Erfurt aufklären. Oberstaatsanwältin Anette Schmitt-ter Hell sagte der Volksstimme am Donnerstag: „Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Ermittlungen gegen Herrn Büttner dauern an.“