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Untreue und Steuerhinterziehung Ehemalige Buchhalterin geht gegen Magdeburger Urteil vor

Eine Ex-Magdeburgerin, die bei zwei Arbeitgebern Gelder in Millionenhöhe in die eigene Tasche gesteckt hat, zieht vor den Bundesgerichtshof.

Von Bernd Kaufholz 12.03.2024, 10:51
Die Ex-Buchhalterin Cornelia S. mit ihrem Strafverteidiger Ingo Lück beim Prozess in Magdeburg.
Die Ex-Buchhalterin Cornelia S. mit ihrem Strafverteidiger Ingo Lück beim Prozess in Magdeburg. Kaufholz

Magdeburg - Die Exbuchhalterin, die von der Wirtschaftskammer am Landgericht Magdeburg Ende Februar wegen gewerbsmäßiger Untreue in 519 und Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt wurde, ist in Revision gegangen, um überprüfen zu lassen, ob es während des Prozesses Rechtsfehler gegeben hat. Sollte sie die Revision nicht zurücknehmen, muss der Bundesgerichtshof über den Revisionsantrag entscheiden.