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Eilantrag geplatzt Pasemann verklagt den Falschen

Über die sieben Punkte, die den AfD-Bundestagsabgeordneten auf die Palme gebracht haben, wurde in Magdeburg nicht verhandelt.

Von Bernd Kaufholz 06.12.2018, 17:08

Magdeburg l Weil der AfD-Bundestagsabgeordnete Frank Pasemann den Falschen verklagt hat, hat sein Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den AfD-Landesvorstand vor der 9 Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg keinen Erfolg. Das ließ Einzelrichter Robert Glinski nach kurzer Verhandlung durchblicken.

Pasemann, der auch stellvertretender Schatzmeister der Bundes-AfD ist, wollte durch ein zivilrechtliches Eilverfahren erreichen, dass der Landesvorstand seiner Partei sieben Behauptungen unterlässt.

So sei in einem Bericht an die Bundes-AfD mitgeteilt worden, dass Pasemann der Partei absichtlich Schaden zugefügt habe. Zudem habe er vorsätzlich gegen die Satzung verstoßen. Ein weiterer Vorwurf gegen Pasemann soll gewesen sein, dass er als ehemaliger Kreis- und Landesschatzmeister nicht alle Unterlagen an den Rechnungsprüfer übergeben habe.

In der Beschlussvorlage des Landesvorstandes an den Bundesvorstand wird Pasemann „kriminelle Energie“ im Zusammenhang mit der Charakterisierung von zwei AfD-Mitgliedern vorgeworfen. Außerdem habe er versucht, dem AfD-Kreisverband Börde „rechtsextremistische Tendenzen nachzuweisen“. Weiterhin ging es darum, dass Pasemann ein internes Papier an den „Spiegel“ durchgesteckt haben soll.

Zu einer Erörterung darüber, ob und welche der sieben Punkte Äußerungen sind, die im politischen Meinungskampf erlaubt sind oder Behauptungen, die von denjenigen, die sie verbreiten, eindeutig belegt werden müssen (Tatsachenbehauptungen), kam es nicht. Die geladenen Zeugen die aufmarschiert waren, konnten ungehört nach Hause gehen.

Die 9. Zivilkammer schloss sich nämlich der Meinung des AfD-Landesvorstandes an, dass in diesem konkreten Fall nicht der Vorstand als Ganzen verklagt werden dürfe. Da unter dem Papier, das Pasemann auf die Palme gebracht hat, per Unterschrift die Verfasser auszumachen sind, hätte der Bundestagsabgeordnete diese Personen verklagen müssen.

Das ist theoretisch immer noch möglich, aber nicht mehr in einem Antrag auf einstweilige Verfügung, weil die Gründe für einen Eilantrag nun nicht mehr vorliegen. Zivilrichter Glinski will nächste Woche das Urteil verkünden.