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Entschädigung Land plant Fonds für Opfer von Verbrechen

Der Landtag in Sachsen-Anhalt plant die Gründung eines Hilfefonds, der bei Härtefällen Opfer von Verbrechen Geld zur Verfügung stellt.

Von Matthias Fricke 23.09.2019, 01:01

Magdeburg l Nach dem schweren Angriff auf den Ortsbürgermeister von Körbelitz (Jerichower Land) im April dieses Jahres durch einen psychisch-kranken Mann läuft am Stendaler Landgericht noch bis 4. Oktober der Prozess wegen versuchten Totschlags. Eine Verurteilung wird es aber wohl nicht geben. Es sieht alles nach „Schuldunfähigkeit“ und damit einer Unterbringung des Angeklagten in einer geschlossenen Klinik aus.

Das Opfer, Eckhard Brandt, befindet sich mit schwerer Kopfverletzung noch in stationärer Reha-Behandlung. Seine Ehefrau deutet die Tragweite an: „Das hat unser Leben zerstört.“ Zwar übernimmt die Unfallkasse alle Behandlungskosten, doch mit einem Schadenersatz darf die Familie nicht rechnen. Ein neuer Hilfefonds für solche Härtefälle, so wie er in dieser Woche im Landtag debattiert werden soll, könnte das Leid etwas mindern. Opferanwalt Thomas Klaus: „Es muss vor allem unkomplizierte Hilfe sein. Und wenn es zum Beispiel nur eine kleine Urlaubsreise ist, die für Abstand von all den Problemen sorgt.“

Die Fraktion Die Linke stellt auf der Landtagssitzung in dieser Woche einen Antrag auf „Gründung eines Opferhilfefonds“. Die rechtspolitische Sprecherin Eva von Angern sagt: „Wir müssen Härtefälle besser auffangen, wenn Opfer kein Geld aus dem bereits bestehenden bundesweiten Entschädigungsfonds erhalten.“

Und das komme nach Angaben des Opferhilfe-Vereins Weißer Ring sehr oft vor. Sprecher Dominic Schreiner: „Von den 218 Antragstellern im Jahr 2017 auf staatliche Opferentschädigung erhielten in Sachsen-Anhalt nur 40 Prozent eine Leistung.“ Auch Rechtsanwalt Klaus sagt: „Ich habe in einem Fall kürzlich erst nach mehr als 14 Jahren für eine junge Frau eine Opferrente erstreiten können.“ Härtefälle gibt es reichlich, meint Anwalt Thomas Klaus.

Doch woher kommt das Geld? Das soll aus den Zahlungen im Rahmen von Verfahrens-Einstellungen gegen Geldauflage in der Justiz kommen. Im vergangenen Jahr waren das rund 4,5 Millionen Euro. Richter und Staatsanwälte entscheiden dabei, ob die Betroffenen entweder an die Landeskasse oder an bestimmte Stiftungen und Vereine überweisen sollen. Der neue Fonds würde dann dazu kommen. Für einen Grundstock wären nach Meinung der Linken-Politikerin zunächst fünf Millionen Euro nötig.

Die Gründung eines solchen Fonds ist auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Justizsprecher Detlef Thiel: „Die von uns favorisierte Lösung sieht vor, einen etablierten Opferhilfeverein für die Betreuung des Fonds zu gewinnen.“ Es gab bereits Gespräche mit einem Verein, der sich bereit erklärt hat. Die Linke favorisiert hingegen einen eigenen Opferhilfebeauftragten.

Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU): „Der Opferhilfefonds soll Geschädigten von Straftaten ohne bürokratische Verrenkungen helfen.“