1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. „Corellis“ Tod wird erneut geprüft

Ermittlungen „Corellis“ Tod wird erneut geprüft

Zwei Jahre nach dem Tod des rechten V-Mannes aus Sachsen-Anhalt, Thomas R. alias „Corelli“, wird der Fall in Paderborn erneut untersucht.

21.06.2016, 23:01

Magdeburg /Düsseldorf (dpa/vs) l Die Rolle des mysteriösen rechtsextremen V-Manns „Corelli“ beschäftigt erneut die Justiz. Nach neuen Analyseergebnissen zur Todesursache nimmt die Staatsanwaltschaft Paderborn die Ermittlungen wieder auf, wie sie am Dienstag mitteilte.

Der langjährige Informant des Bundesverfassungsschutzes war in seiner Wohnung in Paderborn im April 2014 tot aufgefunden worden. Mehreren Gutachten zufolge erlag er einem diabetischen Schock. Der Mediziner Werner Scherbaum hatte allerdings kürzlich im NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags – abweichend von seinem Gutachten zuvor – erklärt, es gebe drei Wirkstoffe, die „theoretisch“ den „festgestellten Insulinmangeldiabetes“ hervorrufen könnten. Laut Staatsanwaltschaft geht Scherbaum trotzdem weiter davon aus, „dass es keine Anhaltspunkte für eine Fremdbeibringung von Stoffen gibt“. Das entspreche dem übrigen Ergebnis der Ermittlungen.

Geprüft werden soll nun, durch welche Institute und in welcher Weise der Nachweis der Wirkstoffe möglich ist. Dazu hatte Experte Jerzy Montag – vom Bundestagskontrollgremium als „Corelli“-Sonderermittler eingesetzt – schon vor Tagen im Ausschuss gesagt, zwei der Wirkstoffe müsse man spritzen. Bei „Corelli“ seien aber keine Einstiche gefunden worden. Die dritte Substanz sei seit 1979 vom Markt genommen.

Der Hallenser bespitzelte seit 1990 die rechte Szene für den Verfassungsschutz. Nach seiner Enttarnung kam „Corelli“ im September 2012 in ein Zeugenschutzprogramm. Unter neuer Identität lebte er mit seiner Mutter in einem Paderborner Mehrfamilienhaus. Der Vermieter hatte damals „Corelli“ tot auf dem Bett gefunden. Die Polizei fand keine Hinweise auf Fremdverschulden. Die Staatsanwaltschaft Paderborn ordnete dennoch die Obduktion an. Rechtsmediziner der Universität Münster führten den Tod auf ein tödliches diabetisches Koma zurück – eine unerkannte Zuckerkrankheit.