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Ermittlungen Illegale Datenabfragen bei der Polizei?

In Sachsen-Anhalt wird gegen Kollegen ermittelt, die Personendaten aus den dienstlichen Datenbanken abgefragt haben sollen.

03.09.2020, 05:51

Magdeburg (dpa) l In Sachsen-Anhalt ermittelt die Polizei gegen mehrere Kollegen, die verbotenerweise Personendaten aus den dienstlichen Datenbanken abgefragt haben sollen. Seit 2016 wurde in 24 Fällen ermittelt, wie ein Sprecher des Innenministeriums am Mittwoch sagte. Drei Beamte seien entlassen worden, gegen elf liefen Disziplinarverfahren. Allerdings gehe es in allen bekannten Fällen darum, dass die Polizisten aus privaten Gründen illegal Daten im System abgefragt hätten. Bezüge zu rechtsextremen Drohschreiben, Extremismus oder politischer Kriminalität seien nicht erkennbar.

Zuvor war im Zusammenhang mit rechtsextremen Drohschreiben gegen Politiker und Anwälte bekannt geworden, dass beispielsweise die persönlichen Daten der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz von einem Computer der hessischen Polizei abgerufen worden waren. Die Hintergründe sind unklar. Die Berichte waren für den Grünen-Landtagsabgeordneten Sebastian Striegel ein Grund, nach illegalen Datenabfragen bei der sachsen-anhaltischen Polizei zu fragen. Über die Antworten des Innenministeriums hatte zuerst die "Mitteldeutsche Zeitung" (Mittwoch) berichtet.

In Polizeidatenbanken sind zahlreiche Daten hinterlegt. Sie werden von den Beamten im Einsatz abgeglichen, etwa bei Verkehrskontrollen. Doch diese Daten dürfen nur im konkreten Einsatzfall auch abgefragt werden. Ohne begründeten dienstlichen Anlass bestehe der Verdacht eines Dienstvergehens, hieß es vom Innenministerium. Die Folge: Disziplinarverfahren. Auch Strafanzeigen sind möglich. Laut Innenministerium haben alle Beamten eine persönliche Zugangskennung und ihre Abfragen werden protokolliert.

Aus Sicht des Grünen-Politikers Striegel müsste das Parlament aktiver vom Ministerium informiert werden. Es sei mehr als irritierend, dass das Parlament von diesen Vorfällen erst auf Nachfrage erfahre, teilte er mit. Der Landtag und die Betroffenen müssten über illegale Datenabfragen und Entlassungen von Beamten informiert werden.