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Ex-Landrat Haftstrafe für Finzelberg bestätigt

Im Fall um den Müllskandal im Jerichower Land und die Rolle des Ex-Landrats Finzelberg hat der BGH das Urteil für eine Hafstrafe bestätigt.

14.11.2018, 08:38

Magdeburg/Karlsruhe (dpa) l Es geht um illegale Müllablagerungen, Bestechungsgelder und Umweltschäden in Millionenhöhe: Der frühere Landrat des Jerichower Landes, Lothar Finzelberg, muss wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Magdeburger Landgerichts gegen Finzelberg bestätigt, wie die Karlsruher Richter am Dienstag mitteilten. Es seien keine durchgreifenden Rechtsfehler erkennbar.

Damit ist der Richterspruch vom Sommer 2017 rechtskräftig, mit dem der frühere Landrat zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt wurde. Das Landgericht hatte es nach einem Mammutprozess als erwiesen angesehen, dass Finzelberg als Landrat illegale Müllablagerungen in den Tongruben Möckern und Vehlitz in seinem Kreis gedeckt hatte.

Aus Sicht der Richter reichten Zeugenaussagen, Kalendereinträge und weitere Indizien aus, um zu belegen, dass Finzelberg von den Vorgängen wusste, in die Verwaltungsvorgänge zugunsten einer Firma eingriff und dafür von den Unternehmern im Gegenzug über einen längeren Zeitraum Gefälligkeiten erhielt. In den Tongruben entstanden durch den illegalen Müll Umweltschäden in Millionenhöhe. Am Landgericht Stendal laufen mehrere große Prozesse gegen mutmaßlich weitere Beteiligte und Unternehmer.

Finzelberg bestritt die Bestechlichkeits-Vorwürfe und wollte vor dem BGH einen Freispruch erreichen. Stattdessen ist das Urteil der Magdeburger Wirtschaftsstrafkammer nun rechtskräftig. Drei Monate Haft gelten wegen der langen Verfahrensdauer bereits als vollstreckt. Weil sich das Strafmaß auf mehr als ein Jahr Haft beläuft, verliert der frühere Kommunalpolitiker zudem seine Pensionsansprüche.

Es ist nicht der einzige Prozess im Zusammenhang mit dem Müllskandal, in dem Finzelberg angeklagt war: Anfang September wurde er von einer anderen Kammer des Landgerichts Magdeburg wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung sowie einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verurteilt. Er soll vor neun Jahren in einem Untersuchungsausschusses des Landtages zum Müllskandal mehrmals gelogen haben. Auch diese Vorwürfe bestritt Finzelberg und focht das Urteil an. Eine endgültige Entscheidung in diesem Fall steht noch aus.