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Fall Oury Jalloh Staatsanwältin sieht keine neuen Erkenntnisse

Dem ARD-Magazin Monitor zufolge, wurde der in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte Asylbewerber Oury Jalloh vorsätzlich getötet.

16.11.2017, 16:17

Halle/Dessau-Roßlau (dpa) l Im Fall des in einer Dessauer Polizeizelle verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh gibt es laut Staatsanwaltschaft Halle keine neuen Erkenntnisse. Alles, was von Sachverständigen und an Gutachten vorliege, sei aktenkundig gewesen, als die Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens getroffen wurde, betonte Oberstaatsanwältin Heike Geyer am Donnerstag.

Das ARD-Magazin "Monitor" hatte berichtet, mehrere Sachverständige aus den Bereichen Brandschutz, Medizin und Chemie kämen mehrheitlich zum dem Schluss, dass ein Tod durch Fremdeinwirkung wahrscheinlicher sei als die lange von den Ermittlungsbehörden verfolgte These einer Selbstanzündung durch den Mann aus Sierra Leone.

"Das alles war Bestandteil der Akten", unterstrich die Staatsanwältin. Dass man Ergebnisse von Gutachten unterschiedlich bewerte, sei nicht ungewöhnlich. "Wir haben völlig eigenverantwortlich die Akten eingesehen und sind zu einer anderen Bewertung gekommen als die Staatsanwaltschaft Dessau", sagte Geyer. Die Akten würden voraussichtlich noch zur Generalstaatsanwaltschaft gehen, die dann die unterschiedlichen Auffassungen prüfe.

Der Feuertod von Oury Jalloh liegt rund zwölf Jahre zurück. Wie genau es am 7. Januar 2005 zum Tod des Asylbewerbers kam, ist auch in zwei Landgerichtprozessen nicht geklärt worden.

Die Familie des Mannes habe Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens eingelegt. Sie habe nun die Möglichkeit diese Beschwerde zu begründen, sagte Geyer. Sollten sich hieraus neue Erkenntnisse ergeben, bestehe immer die Möglichkeit, ein Verfahren wieder aufzunehmen.

Die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg hatte im Sommer das aktuelle Todesermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau an die entsprechende Behörde in Halle übertragen und dies mit der hohen dienstlichen Belastung der Mitarbeiter in Dessau begründet. Die Staatsanwaltschaft Halle hatte das Verfahren dann eingestellt.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft in Halle gab es keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter an dem Ausbruch des Brandes. Eine weitere Aufklärung sei nicht zu erwarten. Die Auswertung der zahlreichen Gutachten lasse nur den Schluss zu, dass der konkrete Ausbruch des Brandes nicht sicher nachgestellt und nicht eindeutig bewertet werden könne, hatte es in der Begründung der Einstellungs-Entscheidung geheißen. Auch der letzte Brandversuch vom 18. August vergangenen Jahres habe keine sicheren Erkenntnisse gebracht. Ausgeschlossen sei, dass der aus Sierra Leone stammende Jalloh mit größeren Mengen eines Brandbeschleunigers in Brand gesetzt wurde.

Der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion der Grünen, Sebastian Striegel, betonte am Donnerstag, der bis heute unaufgeklärte Tod von Oury Jalloh sei eine offene Wunde im Rechtsstaat. Er unterstrich die Forderung seiner Partei nach unabhängigen Ermittlungen bei Tod im Polizeigewahrsam. Die Einrichtung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle mit Ermittlungskompetenz sei notwendig. Für die Landtagsfraktion der Linken erklärte die innenpolitische Sprecherin Henriette Quade, der Fall Oury Jalloh müsse weiter untersucht, aufgeklärt und sämtlich Vorgänge dazu aufgearbeitet werden. Das müsse außerhalb Sachsen-Anhalts passieren.

Lesen Sie hier den Kommentar von Alois Kösters zum Thema "Staatsanwältin sieht keine neuen Erkenntnisse im Fall Oury Jalloh".