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Flüchtlinge Weiter Rätselraten um zweite ZASt

Noch ist eine zweite Zentrale Aufnahmestelle nicht in Sicht. Behörden prüfen derzeit Bewerbungen.

Von Dennis Lotzmann 18.08.2015, 01:01

Halberstadt/Magdeburg l Das Rätselraten um den Standort für die zweite Zentrale Anlaufstelle für Asylsuchende (ZASt) im Land geht weiter. Nach Ablauf des Bieterverfahrens sollen die eingegangenen Bewerbungen gesichtet werden, hieß es am Montag aus dem Innenministerium. Zu weiteren Details – insbesondere zur Zahl der Bewerbungen – war nichts in Erfahrung zu bringen.

Offenbar sind mit Blick auf die eingegangenen Bieterofferten – nach Recherchen der Volksstimme sollen es sechs sein – tiefergehende Prüfungen nötig. Erst danach soll es einen verbindlichen Zuschlag geben. Dem Vernehmen nach soll das Kabinett in der Sitzung am kommenden Dienstag eine Entscheidung zugunsten eines Bieters treffen.

Minister Holger Stahlknecht (CDU) drückt aufs Tempo, weil er dringend Entlastung für die bislang eine ZASt in Halberstadt braucht. Trotz mehrerer Erweiterungen mit Zeltcamps ist die ZASt mit 1800 bis 1900 Menschen bis an die Kapazitätsgrenze belegt. Frühestens im September soll eine Außenstelle mit rund 160 Plätzen in Quedlinburg verfügbar sein. Geht es nach Stahlknecht, würde er lieber heute als morgen eine zweite ZASt nutzen können. Bislang ist dabei noch vieles unklar – sicher ist nur, dass der Standort im Süden des Landes liegen soll. Ein heißer Favorit soll eine frühere NVA-Kaserne in Halle-Trotha sein.

So kompliziert sich aktuell die Entscheidung für einen Bieter darstellt, so hemmend sei bei der dauerhaften Unterbringung in den Landkreisen das allgemeine Vergabeverfahren, heißt es dort. Stahlknecht hatte in der vergangenen Woche davon gesprochen, dass manche Kreise bei Asylsuchenden ihre Übernahmequoten gegenüber dem Land nicht erfüllten und es unter anderem deshalb zur extremen Überbelegung in der ZASt Halberstadt komme. Dort sollen die Ankömmlinge nur ein drei- bis vierwöchiges Erstaufnahmeprozedere durchlaufen. In der übrigen Zeit des Asylverfahrens sind sie dann landesweit untergebracht.

Der Wittenberger Vize-Landrat Jörg Hartmann sieht hier dringenden Handlungsbedarf. „Wenn immer mehr Menschen länger oder dauerhaft in die Kreise kommen, müssen wir hier Unterbringungsmöglichkeiten schaffen. Als öffentliche Hand sind wir an das Vergaberecht gebunden.“

Das, so Hartmann, dauere mit Blick auf die jetzige akute Situation zu lange. „Deshalb sollte das Land hier – nach dem Vorbild von Baden-Württemberg und Brandenburg – zeitlich befristet und bezogen auf die Flüchtlingssituation Ausnahmen zulassen“, fordert der Vize-Landrat.

Ein Vorstoß, der in Magdeburg durchaus auf offene Ohren stößt, wie Regierungssprecher Matthias Schuppe bestätigt. Allein: „Das geltende Vergaberecht könnte nur der Landtag ändern.“ Nach der Flut 2013 habe er dies getan. „Die Fluthilfe können wir aber nicht reaktivieren – wir brauchen eine saubere Sonderregelung für jetzt. Und wir sollten mit Blick auf die Zukunft über eine gesetzliche Ergänzung reden, um in Fällen wie diesen schnell und unbürokratisch reagieren zu können.“

Ein Thema, das auch im Kreis Mansfeld-Südharz gesehen wird, wie Sprecherin Michaela Heilek sagt. Der Kreis muss 7,1 Prozent aller Asylsuchenden unterbringen. Bislang gebe es noch keine vergaberechtlichen Probleme, weil der Kreis – anders als Wittenberg – bei der Unterbringung vorrangig auf freie Träger setze. Halte der Flüchtlings-Zustrom weiter an, müsse der Kreis bald selbst aktiv werden – „dann wären Vereinfachungen absolut wünschenswert“.

Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU) wolle das Thema in die morgige Beratung auf Bundesebene mitnehmen, kündigt Schuppe an. „Wir sehen hier dringenden Handlungsbedarf und wollen uns mit anderen Ländern über Lösungen verständigen.“