Pläne und Karten des Landesverwaltungsamtes sorgen für Entsetzen Ganz Güsten als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen
Güsten l Die vom Land als Konsequenz aus dem Hochwasser angestrebte Festlegung des Überschwemmungsgebietes der Wipper bereitet Güstens Bürgermeister Helmut Zander (SPD) große Bauchschmerzen."Die haben die gesamte Stadt Güsten als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen", stellte das Ortsoberhaupt beim Blick in das Kartenmaterial des Landesverwaltungsamt mit Entsetzen fest. "Das würde bedeuten", so Zander, "dass wir in Zukunft keine Chance mehr hätten, um unseren Ort zu entwickeln."
Deshalb will der Bürgermeister dagegen unbedingt Widerspruch einlegen. "Die gesamten Maßnahmen, die in den vergangenen Jahren zum Hochwasserschutz durchgeführt wurden, hat das Landesverwaltungsamt überhaupt nicht berücksichtigt. Die ausgewiesenen Flächen sind ein Vielfaches dessen, was beim Jahrhunderthochwasser im Jahr 1994 bei uns unter Wasser stand", fügte der Kommunalpolitiker hinzu.
Erstaunt ist er auch darüber, dass ihn ein Bürger in der Stadtratssitzung am Montagabend auf dieses brisante Thema aufmerksam machte und nicht der Verbandsgemeindebürgermeister Steffen Globig (parteilos). Dieser habe auf seine Anfrage, was er gegen die Pläne des Landesverwaltungsamtes unternehmen wolle, geantwortet, dass er über den Sachverhalt nicht ausreichend informiert sei.
Ein weiteres Problem sei, dass sich das Kartenmaterial, welches die Hallenser Behörde den Anrainer-Kommunen der Wipper zur Verfügung gestellt habe, nicht ausdrucken lasse, sagte Zander. Dadurch hätten die Bürger lediglich die Möglichkeit, sich am Computerbildschirm über die Auswirkungen des festzulegenden Überschwemmungsgebietes auf ihr Grundstück zu informieren. "Diese Karten und das andere Material sollten eigentlich in der Zeit vom 20. September bis zum 21. Oktober im Rathaus öffentlich ausgelegt werden", sagte der Bürgermeister.
Wie das Landesverwaltungsamt als Obere Wasserbehörde in Sachsen-Anhalt mitteilte, erarbeitet die Behörde derzeit umfangreiches Kartenmaterial zur Visualisierung der Überschwemmungsgebiete im Land. Aktuell wurde das Überschwemmungsgebiet der Wipper kartiert.
Bei der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten werden gemäß Wassergesetz die Gebiete als Überschwemmungsgebiete festgesetzt, in denen statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasserereignis zu erwarten ist, informierte Pressesprecherin Denise Vopel.
Vor der Festlegung des Überschwemmungsgebietes werde der Entwurf der Verordnung mit den entsprechenden Karten in den beteiligten Behörden und Ämtern zur Einsicht ausgelegt. Die Bürger haben aber auch die Möglichkeit, den Verordnungsentwurf und die Karten bis zum 21. Oktober im Internet unter www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de (Startseite, Kästchen Überschwemmungsgebiete) einzusehen.
Vopel: "Dazu können sich die betroffenen Bürger, Kommunen und Behörden bis zum 4. November schriftlich oder zur Niederschrift bei der Oberen Wasserbehörde äußern."
"Dass uns die Realität manchmal überraschen kann und sich nicht immer an Planungen hält, hat das diesjährige Hochwasser deutlich unter Beweis gestellt. Gerade deshalb ist es für die Planung von Kommunen und auch für die Bürgerinnen und Bürger außerordentlich wichtig, über die entsprechenden Kenntnisse zu verfügen, welche Ausmaße ein Hochwasser im jeweiligen Gebiet annehmen kann. Die Visualisierung durch digitales Kartenwerk ist ein zusätzlicher Service, der die zukünftige bauplanerische Arbeit erleichtern kann," erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye.
Die Ermittlung der Überschwemmungsgebiete erfolge im Ergebnis einer hydraulischen Berechnung und stelle die tatsächliche Situation dar, die sich bei einem Hochwasser ergeben würde. Diese Gebiete seien durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft ermittelt und die Daten dem Landesverwaltungsamt als Grundlage für die Erarbeitung und Visualisierung der Gebietskarten zur Verfügung gestellt worden.