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Gefängnis So lebt Stephan B. im Knast

Nach seinem Fluchtversuch darf der mutmaßliche Halle-Attentäter Stephan B. in der JVA Burg nicht einmal mehr fernsehen.

Von Aline Wobker 09.06.2020, 18:25

Burg l Nach seinem Fluchtversuch wurde der mutmaßliche Attentäter von Halle, Stephan B., in der Sicherheitsverwahrung der JVA in Burg untergebracht. Doch wie lebt der 27-Jährige im Gefängnis? Hat er einen Fernseher und sogar Freigang? Welche Sicherheitsvorkehrungen wurden getroffen, um einen weiteren Fluchtversuch zu verhindern? Die Volksstimme hat beim Justizministerium nachgefragt. Sprecher Detlef Thiel erklärt, wie sich ein Tag von Stephan B. gestaltet.

Stephan B. ist in der JVA Burg in einem Einzelhaftraum der Sicherheitsabteilung untergebracht. Die Zelle ist 11,7 Quadratmeter groß. Der Haftraum hat ein Fenster, eine Toilette und ein Waschbecken. Es gibt auch eine Heizung in der Zelle, Stephan B. darf die aber nicht selbst bedienen. Außerdem stehen im Haftraum ein Bett, Hocker sowie Tisch. Sämtliche Einrichtungsgegenstände sind natürlich fest mit dem Boden verbunden. Der Haftraum ist außerdem rund um die Uhr kameraüberwacht. „Stephan B. ist es in seinem Zimmer nicht erlaubt, Poster oder Bilder anzubringen“, so Ministeriumssprecher Thiel.

Toilettenpapier und Duschgel sowie alle anderen Hygieneartikel bekommt Stephan B. gestellt - zunächst auf Staatskosten. Ein Rasierer ist allerdings nicht erlaubt. Wegen der Klingen wäre das viel zu gefährlich. Wenn sich der Mann rasieren möchte, bekommt er für kurze Zeit einen Rasierer.

Wenn der mutmaßliche Mörder seine Glatze rasiert haben möchte - ein Antrag reicht und er bekommt einen Friseurtermin in der Haftanstalt. Natürlich darf sich Stephan B. täglich zu duschen. Er trägt Anstaltskleidung – diese wird regelmäßig getauscht und gewaschen. Ähnlich wie schon beim Rasierer: Der Besitz einer Nagelschere ist nicht gestattet.

Im Haftraum von Stephan B. gibt es weder Fernseher noch Computer - und auch keinen Internetanschluss. Dem Gefangenen ist es aber gestattet, Bücher und Zeitungen oder Zeitschriften auszuleihen. B. steht täglich eine Stunde Aufenthalt im Freien zu. Bisher hat er nicht die Möglichkeit, an Behandlungsgruppen teilzunehmen, wie es anderen Gefangenen oft erlaubt ist. Dies sei erst nach Rechtskraft des Urteils und einem umfangreichen Diagnoseverfahrens möglich, so das Ministerium.

Die Sicherheitsabteilung der JVA Burg verfügt über einen eigenen, gesicherten Freistundenhof. Stephan B. verbringt seinen Aufenthalt auf dem etwa 65 Quadratmeter großen Freistundenhof aktuell getrennt von Mitgefangenen.

Wegen des Fluchtversuchs wurde die Sicherheitsverfügung für Stephan B. verschärtft. Das bedeutet für ihn: Während des Aufenthalts im Freien muss er Handschellen tragen.

Für den Gefangenen besteht die Möglichkeit, sich im Haftraum sich fit zu haltem - allerdings nicht mir Geräten. Stephan B. sind unter anderem Rumpf- und Kniebeuge erlaubt.

In der JVA Burg erhalten die Gefangenen grundsätzlich täglich drei Mahlzeiten. Das Essen muss Stephan B aber alleine in einer Zelle einnehmen. Dabei darf der mutmaßliche Rechtsextremist sogar zwischen vegetarischer oder „Moslemkost“ wählen. Alle Gefangenen in Burg dürfen sich aus einer Liste bestimmte Waren aussuchen und kaufen - sofern sie genug Geld dafür haben. Für Stephan B. allerdings ist die Auswahl der Waren geringer, da für die Sicherheitsstation ein eingeschränktes Warenangebot gilt.

Während der Untersuchungshaft besteht für Stephan B. keine Möglichkeit einer Arbeit nachzugehen. Im späteren Haftverlauf kann geprüft werden, inwiefern der Gefangene von den Bildungs- und Beschäftigungsangeboten des LBBG (Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen) profitieren kann.

Die Angehörigen von Stephan B. dürfen per Post, Telefon und sogar persönlich Kontakt halten. Zu den Mitgefangenen wird bisher jeglicher Kontakt untersagt. Mit seinem Anwalt darf der Angeklagte natürlich sprechen. Auch eine psychologische Betreuung gibt es für den mußtmaßlichen Mörder.