Nach Anschlag auf Weihnachtsmarkt Generalbundesanwalt lehnt Übernahme des Verfahrens gegen Taleb A. ab
Der Generalbundesanwalt hat die Übernahme des Verfahrens gegen den Magdeburger Attentäter abgelehnt. Das bestätigte am Montag das Magdeburger Landgericht. Damit bleibt die 1. Große Strafkammer in Magdeburg zuständig.
Aktualisiert: 06.10.2025, 12:12

Die Würfel sind gefallen. Mit der Entscheidung des Generalbundesanwaltes, das Verfahren gegen den Amokfahrer von Magdeburg, Taleb A., nicht zu übernehmen, bleibt das Schwurgericht in Magdeburg zuständig. Das bestätigte am Montag Landgerichtssprecher Christian Löffler. Bei einer Übernahme hätte der Fall vor dem Oberlandesgericht angeklagt werden müssen.