Gericht Quedlinburger Gewalttäter verurteilt
Der Gutachter sieht beim Quedlinburger Gewalttäter Paul G. „erheblichen Hang“, Straftaten zu begehen.
Magdeburg l Ein 31-jähriger Quedlinburger ist am Donnerstag (22. Oktober) von der Schwurgerichtskammer am Landgericht Magdeburg wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
Das Gericht sah es für erwiesen an, dass Paul G. am 18. Mai dieses Jahres gegen 18 Uhr in Quedlinburg eine 53 Jahre alte Joggerin angegriffen, ihr mit einem Beutel einen harten Schlag gegen den Kopf versetzt, und sie danach noch mindestens zweimal mit der Faust geschlagen zu haben. Im Beutel hatte sich eine volle Getränkedose befunden.
Die Beweislage in diesem Prozess war durch Zeugenaussagen und klare DNA-Spuren von Beginn an wenig umstritten. Auch, wenn der Angeklagte sich weder bei der Polizei noch vor Gericht geäußert hatte. Spannender war hingegen die Antwort auf die Frage, ob G. für eine sehr lange Zeit hinter Gittern verschwindet – auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe, also Sicherungsverwahrung.
Aus diesem Grunde war am letzten Prozesstag mit Spannung das psychiatrisch-psychologische Gutachten von Dr. Phillipp Gutmann erwartet worden. Und das stellte fest, dass durch G. auch künftig weitere schwere Straftaten zu erwarten sind. Er habe ein „eingeschliffenes Verhalten“ und „erhebliche Neigungen“ Straftaten zu begehen, so der Experte. Gutmann stützte sich auf Aktenlage und den Eindruck im Prozess. Der Angeklagte hatte sich einer Befragung verweigert. Bei G. handele es sich um einen Menschen ohne Empathie, der sich nicht an gesellschaftliche Normen hält, keine Impulskontrolle hat, gewalttätig ist und keine Bindung eingehen könne. Trotzdem sei er für seine Taten voll verantwortlich. Er empfahl Sicherungsverwahrung.
Zu dieser Entscheidung führte zudem die lange Liste von Vorstrafen zwischen 2005 und 2017. Darunter versuchter Mord, Vergewaltigung und mehrfach Körperverletzung. Die Schwurgerichtskammer benötigte fast eineinhalb Stunden, um Urteile zu den Verbrechen zu verlesen.
Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg sagte in seiner Urteilsbegründung, dass das Motiv für die jüngste Tat im Dunkeln bleibt. „Es könnte eine versuchte Vergewaltigung gewesen sein oder einfach Ärger und Frust.“ Dass G. der Park-Täter ist, daran gebe es jedoch keinen Zweifel.
Auf der Minus-Seite sah das Gericht, dass der Angeklagte erheblich vorbestraft ist, die Tatfrequenz (fast jedes Jahr eine Tat) und die schwerwiegenden Folgen für seine Opfer. Auf der Plusseite stehe, dass G. spontan gehandelt habe. Berücksichtigt wurde die schwierige persönliche Situation von G., dessen Großvater zugleich sein Vater ist und dessen Mutter ihn im Alter von zwei Jahren mit unbekanntem Ziel verließ.