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Gerichtsprozess Beziehungsende mit Chefkochmesser

Ein 31-Jähriger aus Oschersleben muss sich vor dem Landgericht Magdeburg wegen versuchten Totschlags an seiner Ex verantworten.

Von Bernd Kaufholz 24.01.2020, 00:01

Magdeburg l Etwa fünf Jahre währte die Beziehung zwischen Andy B. (31) und seiner Freundin Kathrin (29). Dann griff der Angeklagte am 16. August 2019 zum 20 Zentimeter langen „Chefkochmesser“, das ihm seine Freundin zu Weihnachten geschenkt hatte.

Oberstaatsanwältin Martina Klain nennt den Messerstich „versuchter Totschlag“. Der 31-Jährige, Tagesquantum acht bis zehn halbe Liter Bier, habe die Mutter von drei Kindern in der gemeinsamen Wohnung umbringen wollen, weil diese ihm Stunden zuvor mitgeteilt habe, sich von ihm trennen zu wollen. Und das räumt B., der noch am Tattag nach Burg in Untersuchungshaft kam, gestern auch ein.

Gegen 5.20 Uhr, so die Anklageschrift, sei die junge Frau zur Toilette gegangen. Der Angeklagte sei in der Stube gewesen. Dorthin habe er sein Bettzeug geholt, weil er mit einer Frau, die sich von ihm trennen wollte und von der er glaubte, dass sie sich bereits anderweitig orientiert hatte, nicht auf derselben Matratze liegen wollte.

Und der Verdacht des Eifersüchtigen war nicht aus der Luft gegriffen, wie sich gestern bei der Zeugenvernehmung durch die Magdeburger Schwurgerichtskammer herausstellte. Die arbeitslose Kathrin gab zu, sich betreits einem anderen Mann seelisch wie körperlich zugewandt zu haben. Stunden vor der Attacke auf sie, habe sie das Gassigehen mit den vier Hunden für ein Treffen mit dem Neuen genutzt.

B. hatte in der Nacht zuerst in der Wohnung randaliert und dann seiner Ex, die auf dem Bett lag, das Küchenmesser in den Leib gerammt. „Siehst du, was ich alles kann“, soll er gesagt haben. Wie er meint, habe er nur in die Matratze stechen wollen, um der 29-Jährigen Angst zu machen. Er traf allerdings Leber, Darm und Bauchspeicheldrüse. Mit letzter Kraft schaffte es das Opfer aus der Wohnung zu kriechen und im Haus um Hilfe zu rufen. Die Verletzung war lebensgefährlich, so die Oberstaatsanwältin. Zwei Monate wurde Kathrin in einer Klink behandelt. Die älteste Tochter, heute vier Jahre alt, musste psycholgisch betreut werden.

Der Angeklagte selbst, brachte sich mit dem Messer schwere Verletzungen am Handgelenk bei, schnitt sich die Pulsadern auf und drohte zu verbluten. Er habe sich das Leben nehmen wollen, hatte er Dr. Jörg Twele, Spezialist für forensische Psychiatrie in Uchtspringe, während der Begutachtung gesagt.

Ihr Freund habe sie vor der Tat „angebettelt zu bleiben und geweint“. Tätliche Auseindersetzungen habe es während ihrer Beziehung nur zweimal gegeben, heftige Streitereien öfter.