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Gerichtsprozess Haft für Vergewaltigung von Neunjähriger

In Dessau-Roßlau hat das Gericht im Fall des Kindesmissbrauchs auf den Elbwiesen einen 27-Jährigen verurteilt.

Von Matthias Fricke 10.09.2019, 10:45

Dessau l Ein mit einem Teddy spielendes neunjähriges Mädchen wird am Pfingstsonntag auf den Elbwiesen bei Roßlau von einem 27-Jährigen aus Niger auf einem Radweg abgefangen und später im Gras sexuell schwer missbraucht. Zeugen verhindern möglicherweise noch Schlimmeres, als sie auf die Situation aufmerksam werden. Drei Monate nach der Tat ist dazu am Dienstag das Urteil am Dessauer Landgericht gefallen: fünfeinhalb Jahre Haft.

Die Vorsitzende Richterin Siegrun Baumgarten lobt zunächst die „exzellente und schnelle Ermittlungsarbeit“. Ein Urteil in solch kurzer Zeit bei schweren Sexualstraftaten hat Seltenheitswert.

Bei dem nur kurze Zeit nach der Tat gefassten Angeklagten stellten die Ermittler an seiner Kleidung DNA-Spuren des Mädchens fest. Bei dem Opfer wiederum fanden die Polizisten seine DNA an verschiedenen Stellen des Körpers. Die Spuren sprechen ihre eigene Sprache. Juristen nennen es später ein „beischlafähnliches“ Vorgehen, was zu einer Verletzung im Genitalbereich führte. Die psychischen Folgen: Das Mädchen plagen Angstzustände, es hat einen Waschzwang, Albträume und muss ein Schuljahr aussetzen. Im Prozess legte der 27-Jährige ein Geständnis ab. Seine Aussagen decken sich im Wesentlichen mit denen des Kindes bei der Polizei.

Eine Aussage vor Gericht blieb dem Mädchen dadurch erspart. Die Tat soll sich demnach so abgespielt haben: Der Angeklagte beobachtete auf einer Parkbank das Mädchen, das mit einem Teddy unter dem Arm zum Spielen auf die Elbwiesen ging. Er folgte ihr und sagte: „Schönes Baby“. Das Mädchen berichtigte: „Das ist ein Teddy!“ Kurze Zeit später riss er ihr die Kleidung herunter, warf sie auf den Rücken und verging sich an ihr. Die Neunjährige schrie um Hilfe, wehrte sich. Nach Überzeugung des Gerichts hielt der etwa 80 Kilo schwere Mann der nur 38 Kilogramm schweren Neunjährigen den Mund zu und würgte sie. Erst als Zeugen dazukamen, gelang ihr die Flucht. Mit seinem Rucksack, in dem ein Butterfly-Messer griffbereit gelegen hatte, verschwand er. Zeugen und die Polizei schnappten ihn aber später im Stadtgebiet von Roßlau.

Das Gericht sprach den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit schwerer Vergewaltigung (wegen der griffbereiten Waffe), vorsätzlicher Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz für schuldig. Die Staatsanwältin hatte zuvor sechs Jahre Haft und der Verteidiger fünf Jahre für seinen Mandanten gefordert. Der Nebenklagevertreter der Familie wollte eine Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten erreichen.

Der Asylbewerber war nach eigenen Angaben Ende 2016 aus Afrika über Italien und die Schweiz nach Deutschland geflüchtet. Mitte 2017 wurde sein Asylantrag abgelehnt, seither erhielt er für zwei Jahre eine Verlängerung der Duldung wegen fehlender Papiere. Diese habe er auf dem Weg nach Deutschland verloren.