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Gerichtsprozess Mann gesteht Schläge mit Flasche auf Kopf

Vor dem Landgericht Magdeburg muss sich ein 36-Jähriger verantworten, der seine Ex-Freundin in Haldensleben erschlagen haben soll.

Von Bernd Kaufholz 27.02.2018, 09:53

Magdeburg l Vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Magdeburg wird der Tod einer Frau verhandelt, die in Haldensleben erschlagen wurde. Unmittelbar nachdem Staatsanwalt Uwe Hornburg am Dienstagvormittag die Anklage verlesen hat, räumt der angeklagte 36-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Obere Aller ein, am 5. September 2017 seine damalige Freundin Susanne G. in deren Haldensleber Wohnung "zwei Mal mit einer Sektflasche gegen den Kopf geschlagen" und dadurch getötet zu haben.

Allerdings stellt Marcel V. das Geschehen anders dar, als die Anklage. Der Staatsanwalt geht davon aus, dass die alkoholisierte Frau (3,07 Promille) arglos auf dem Doppelsofa geschlafen hat. Und genau darin sieht die Anklagevertretung die Mordmerkmale "Heimtücke" und "niedere Beweggründe". Was im Falle eines Schuldspruchs unweigerlich lebenslange Haft bedeuten würde.

Der Angeklagte hingegen beteuert, dass seine Ex-Freundin wach gewesen sei. Er sei zu ihr nach Haldensleben gefahren, um "zu reden". Mit dem Schlüssel, den Susanne G. bereits mehrfach zurückgefordert hatte, sei er in ihre Wohnung gelangt. Dort sei es erst zu einer lautstarken Auseinandersetzung, dann zu einer "Schubserei" auf dem Sofa gekommen. "Sie hat mir eine Ohrfeige gegeben", so der Angeklagte. Er habe daraufhin die Sektfalsche vom Tisch genommen, aus der er ihr kurz zuvor noch den letzten Rest eingeschänkt habe und habe sie ihr zweimal gegen den Kopf geschlagen.

Auslöser für den Streit sei gewesen, dass ihm die 37-Jährige einige Stunden zuvor per WhatsApp mitgeteilt habe, dass ihre Beziehung keine Zukunft mehr hat und sie sich von ihm trennen wolle.

Die Flasche und das Handy mit dem Chatverkehr zwischen ihm und Susanne G. will der Angeklagte nach der Tat auf der Rückfahrt zur eigenen Wohnung aus dem Auto geworfen haben. Nach seiner Festnahme in Kassel, dem Wohnort seiner Mutter, hatte er bei der Polizei allerdings ausgesagt, dass er die blutige Flasche abgewaschen und in der Küche stehen gelassen habe.

Ein 28-Jähriger aus dem Nachbarort, mit dem der Angeklagte seit einem Jahr befreundet war und dem er die Tat erzählt hat, sagt im Zeugenstand aus. V. habe ihm mitgeteilt, dass er vorhatte, seine Freundin zu töten. "Wenn ich sie nicht haben kann, soll sie auch kein anderer haben." Er sei "zu Sanni gefahren, um sie abzustechen oder zu erschlagen", habe ihm der Angeklagte am Morgen nach der Tat gesagt.

Diese Worte hat auch die 27 Jahre alte Freundin des Zeugen gehört, die am Dienstag ebenfalls von der Kammer in Magdeburg gehört wurde. Sie bestätigt, dass V. sich so geäußert habe.

Mit Spannung wurde das Gutachten von Rechtsmedizinerin Kerstin Janke erwartet. Die Ärztin schildert die "massive Zertrümmerung des Schädels" von Susanne G. Es müsse von sehr großer stumpfer Gewalt ausgegangen werden, sagte sie. Anders seien sich die Verletzungen der Schädelbasis, die zu den härtesten Knochen des Menschen gehören, nicht zu erklären.

Dass mit einer leeren Sektflasche nur zweimal zugeschlagen wurde, hält Janke "für eher unwahrscheinlich". Eventuell sei ein "anderes Schlaginstrument" benutzt worden.

Die Gutachterin zweifelt zudem an, dass die Frau im Sitzen erschlagen wurde. "Um solche Zertrümmerungen anzurichten, muss es ein Widerlager gegeben haben." Das heißt, der Kopf von Susanne G. muss aufgelegen haben. Das untermauert die These der Staatsanwaltschaft, G. habe geschlafen.

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.