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Gerichtsprozess Mitangeklagter belastet Landsleute

Nach der Vergewaltigung einer 56-Jährigen müssen sich vier Männer aus Eritrea vor dem Landgericht Dessau verantworten.

Von Bernd Kaufholz 06.03.2018, 14:48

Dessau l Vier Männer aus Eritrea müssen sich vor dem Landgericht Dessau wegen Vergewaltigung in besonders schwerem Fall sowie gefährlicher Körperverletzung verantworten. Yonas At. (20), Sultan Aw. (21), Samiel H. (19), und Jonas M. (18) sollen am 15. August 2017 in Dessau eine 56-Jährige unter Anwendungen von Gewalt sexuell missbraucht haben.

Staatsanwältin Sabine Monnet schilderte bei ihrem Anklage-Vortrag das Geschehen am 15. August 2017. Demnach hatten die vier Männer am Tatort hinter einer ehemaligen Berufsschule Bier getrunken. Gegen 21.30 Uhr war das spätere Opfer, Rotraut S., gekommen, die in der Stadt auf der Suche nach Leergut war. „Ihr wurde mitgeteilt, dass sie sich die Pfandflaschen nach einer Stunde abholen kann“, so Monnet. Das wollte die 56-Jährige dann auch tun. Um 23 Uhr sei sie zurückgekommen.

Inzwischen hätten sich die Männer abgesprochen, die Frau zu vergewaltigen. „Sie warfen sie auf eine Betonplatte und zogen ihr Hose und Unterhose aus. „Anschließend schleppten sie die Frau die Stufe hinunter.“ Danach sei sie gezwungen worden, sich auch obenherum zu entkleiden. M. habe gesagt, dass er auf ältere Frauen stehe. Er habe eine Bierflasche zerschlagen, sich auf sie gesetzt und ihr die Flasche an den Hals gehalten. Er habe gedroht, sie „abzustechen“. Jeweils zwei Täter hätten dann aufgepasst, dass sie nicht überrascht werden. Das Opfer soll nacheinander auf jede erdenkliche Art und Weise von allen vier Tätern vergewaltigt worden sein. Danach ließen sie die Frau liegen.

Aufgrund ihrer erheblichen Verletzungen – Schnitte oberhalb des Jochbeins, Schürfungen und Prellungen sowie Verletzungen im Vaginalbereich – musste S. für mehrere Tage ins Krankenhaus.

At. und M. wollten sich nicht zu den Vorwürfen äußern, Aw. und H. sagten aus. Aw. ließ durch seinen Anwalt Sebastian Schneider mitteilen, er könne sich zwar daran erinnern, im Dessauer Rathaus-Center Bier gekauft zu haben. Aber an eine Frau und was nach den acht Flaschen Bier, die er getrunken hat, gewesen ist, daran könne er sich nicht erinnern. Auch nicht an den Nachhauseweg. Er könne sich nicht vorstellen, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Er stehe nicht auf ältere Frauen. Allerdings war in der Unterwäsche des Opfers seine DNA festgestellt worden. Das veranlasste die Staatsanwältin zur Feststellung: „Das glaube ich Ihnen nicht.“

Aw. sagte zudem, dass er als Moslem „erst das zweite Mal Alkohol getrunken“ habe. Nur so könne er sich seine Erinnerungslücken erklären.

Samiel H. beschuldigte seine drei Landsleute, die Frau vergewaltigt zu haben. Während der Tat habe er weitergetrunken und gesagt: Das ist schlecht, was ihr macht. Zuerst habe Yonas At. die Frau missbraucht, dann Aw., zum Schluss M. Er selbst habe sich nicht beteiligt. Er sei aufgefordert worden: Wenn du willst, kannst du auch mitmachen. Doch das habe er abgelehnt.

Staatsanwältin Monnet appellierte an die Angeklagten, ihre Verteidigungsstrategie zu überdenken. „Dem Gericht liegt ein Handyvideo vor und auch die Aussage von Frau S. dürfte alles andere als entlastend sein. Bei einer Verurteilung erwartet Sie eine lange Haftstrafe. Geständnisse haben da noch nie geschadet.“

Fortsetzung am 13. März.