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Gerichtsurteil "Glitzer-Schornstein" muss weg

Das Oberlandesgericht in Naumburg hat entschieden, dass ein Hausbesitzer seinen reflektierenden Schornstein umbauen muss.

Von Bernd Kaufholz 27.06.2018, 01:01

Naumburg l Das Oberlandesgericht in Naumburg hat am Dienstag in zweiter und letzter Instanz einem Kläger aus Wernigerode Recht gegeben. Dieser fühlt sich durch den Edelstahl-Schornstein seines Nachbarn geblendet und somit in seiner Lebensqualität stark beeinträchtigt. Mit dem Urteil änderte der 12. Zivilsenat des OLG die Entscheidung des Landgerichts Magdeburg auf, das die Klage abgewiesen hatte.

Klägeranwalt Torsten Graf hatte bereits 2017 vorgetragen, dass die Blendwirkung speziell auf der Terrasse, aber auch in Wohnküche und Loggia dermaßen hoch ist, dass sich die Familie besonders zwischen April und September psychisch beeinträchtigt fühlt. Der Kläger hatte eine Sanierung mit Abbau der Rohre, Vorbehandlung des Metalls, Auftragen von Farbe und Neumontieren gefordert. Gesamtkosten 7500 Euro. Der Nachbar muss nun die Reflexions-Blendung abstellen.