1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Prozessstart nach Magdeburger Prügelattacke

Gerichtsverfahren Prozessstart nach Magdeburger Prügelattacke

Nach der Prügelorgie in einer Straßenbahn in Magdeburg hat am Dienstag der Prozess gegen einen 34-jährigen Syrer begonnen.

Von Matthias Fricke 06.08.2019, 11:49

Magdeburg l Wegen Körperverletzung in zwei Fällen und gefährlicher Körperverletzung muss sich seit Dienstagvormittag der 34-jährige Syrer Bahaa M. vor dem Magdeburger Landgericht verantworten. In der Anklage wirft Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten dem Asylberwerber vor, kurz vor Ostern in Magdeburg eine 18-jährige Gymnasiastin und einen 28-jährigen Medizinstudenten, der ihr zur Hilfe sprang, am hellichten Tag in einer Straßenbahn in Magdeburg grundlos attackiert zu haben. Die Schülerin erlitt eine Nasenbeinfraktur und einen Bruch des linken Augenhöhlenringes. Der Student, der der jungen Frau helfen wollte, hatte mehrere Platzwunden und einen Bruch der Vorderwand der Stirnhöhle. Im wurde eine Titanplatte eingesetzt. Die Anklage betrachtet diese Verletzungen als potenziell lebensgefährlich.

Der Angeklagte räumte zum Prozessbeginn am Dienstag die Taten ein, könne sich jedoch wegen Drogenkonsums nicht mehr daran erinnern. Ein Gutachten hingegen widerspricht dieser Aussage, da die Toxikologen keinerlei Drogen in einer Haarprobe gefunden hatten. Außerdem sagte der 34-Jährige, dass er mehrfach versucht hätte, sich psychologische Hilfe zu suchen, dies aber nicht gelang.

Der Syrer soll laut Baumgarten bereits sieben Tage vor dem Angriff am Hasselbachplatz auf einen auf einen 31-jährigen Pakistaner am Hasselbachplatz eingeschlagen haben. Mindestens dreimal schlug er dem Opfer ins Gesicht, so dass der Mann sich blutende Verletzungen in Mund- und Nasenbereich zuzog.

Der mutmaßliche Schläger war nach nach der Prügelattacke am 18. April 2019 auf die Schülerin und den Studenten in der Straßenbahn gefasst worden. Obwohl er wegen ähnlicher Delikte in Nordrhein-Westfalen bereits bekannt war, brachten ihn die Polizisten in die psychiatrische Klinik, allerdings ohne über die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl beantragen zu lassen. So entließ sich der Syrer am nächsten Tag selbst aus der Uniklinik. Erst durch das Intervenieren der Familie der Schülerin kam Bewegung in die Sache. Der Haftbefehl wurde erst acht Tage später erlassen.

Nach der Veröffentlichung des Falls durch die Volksstimme räumte die Polizei später Fehler ein. Der Umgang mit der Prügelattacke und die Konsequenzen daraus stehen künftig auch auf dem Lehrplan der Polizeischule Aschersleben.

Die 5. Strafkammer um die Vorsitzende Claudia Methling wird nun auch prüfen müssen, ob eine Schuldfähigkeit des Angeklagten vorlag. Ist dies der Fall, drohen ihm zehn Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung. Auch eine Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie könnte in Frage kommen. Insgesamt sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Unter den 16 zu vernehmenden Zeugen ist auch eine Richterin des Landgerichts. Sie gehört normalerweise auch zur 5. Strafkammer, ist aber in dem Verfahren aus diesem Grund nicht als Beisitzerin beteiligt.

Mit einem Urteil wird Ende August 2019 gerechnet.