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Haftstrafe Urteil gegen Koksarzt ist rechtskräftig

Das Urteil gegen den Koksarzt von Halberstadt ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision verworfen.

Von Matthias Fricke 20.03.2020, 00:01

Magdeburg l Das Urteil gegen den sogenannten Koksarzt von Halberstadt, Dr. Andreas N., ist inzwischen rechtskräftig geworden. Das teilte am Donnerstag das Magdeburger Landgericht mit. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sowohl die Revision des Angeklagten sowie die des Nebenklägers verworfen.

Der inzwischen 44-jährige Handchirurg und ehemalige Chefarzt am Halberstädter Ameos-Klinikum war zu neun Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung am 28. Januar dieses Jahres verurteilt worden. Zudem muss der Angeklagte an eine der geschädigten Frauen unter anderem 8000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Landgerichtssprecher Christian Löffler: „Nach Verbüßung der Haft verbleibt der Mediziner in Sicherungsverwahrung, solange er für die Allgemeinheit aufgrund seines Sexualtriebes, der zu schweren Straftaten geführt hat, gefährlich ist.“

Das Gericht hatte ihn unter anderem wegen schwerer Vergewaltigung und Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. In mehreren Fällen hatte der Arzt in privaten Beziehungen den Frauen beim Oral-Sex heimlich und gegen deren Willen Drogen wie Kokain verabreicht. Eine 38-jährige Schönebeckerin verstarb damals an den Folgen einer Überdosis im Krankenhaus.

Das Landesverwaltungsamt wird jetzt über ein Berufsverbot entscheiden. Die Behörde hatte das bis zum Inkrafttreten des Urteils aufgeschoben.