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Rechtsextremismus Halle-Attentäter will fliehen

Stephan B. wird wegen des Anschlags in Halle des zweifachen Mordes beschuldigt. Am Sonnabend versuchte er aus dem Gefängnis zu flüchten.

Von Matthias Fricke 03.06.2020, 19:49

Halle l Der mutmaßliche Halle-Attentäter Stephan B. hat am Pfingstsonnabend in der Untersuchungshaft der JVA Halle „Roter Ochse“ einen etwa 3,40 Meter hohen Zaun des Freistundeshofes unbemerkt überklettert und sich fünf Minuten unbeaufsichtigt im Innenbereich der Anstalt aufhalten können. Erst dann konnte ihn das Wachpersonal wieder in Gewahrsam nehmen, teilte Sachsen-Anhalts Justizministerium mit. „Er leistete aber keinen Widerstand“, so Justizsprecher Detlef Thiel. Gegen den 28-jährigen Stephan B. hat die Bundesanwaltschaft Anklage wegen zweifachen Mordes und Mordversuchs in 68 Fällen am Oberlandesgericht Naumburg erhoben. Seit der Verkündung des Haftbefehls am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kurz nach der Tat befindet sich Stephan B. in U-Haft im „Roten Ochsen“ und wartet auf seinen Prozess. Der soll möglicherweise am Magdeburger Landgericht Mitte Juli beginnen. Der Rechtsextremist hatte versucht am 9. Oktober 2019 in der Synagoge von Halle am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur ein Blutbad anzurichten und erschoss zwei Menschen – eine Passantin und einen Gast aus einem Dönerimbiss.
Die Bewachung des U-Häftlings im „Roten Ochsen“ hatte laut Justizministerium höchste Auflagen. So war per Erlass angeordnet, dass der Untersuchungshäftling sich nie ohne Bewachung und abgeschirmt von anderen Gefangenen außerhalb seiner kameraüberwachten Hafträume bewegen darf. Dies tat er aber dennoch, da es ihm gelang, unbemerkt den 3,40 Meter hohen Zaun vom Freistundenhof zu überklettern. Als erste Maßnahme habe das Ministerium alle für die Aufsicht zuständigen Beamten in einem anderen Bereich eingesetzt.
„Zu klären sein wird auch, warum das Ministerium trotz einer klar formulierten Meldekette erst am Dienstagmorgen über das Vorkommnis informiert worden ist“, so Thiel. Es gebe eine Reihe offener Fragen, die nun geklärt werden müssten. Thiel: „Wir wollen aufklären, wo ein Versagen vorlag.“ Dazu gehören unter anderem die Auswertung von Videoaufnahmen, Überprüfung der Berichte aller Beteiligten und Befragungen.