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Hochhaus darf nicht abgerissen werden

23.12.2011, 04:20

Magdeburg (dr) l Das unter Denkmalschutz stehende Hochhaus in der Magdeburger Bahnhofstraße 17, Sitz der Volksstimme, darf nicht abgerissen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg entschieden.

Nach Angaben des Landesverwaltungsamtes hatte der Eigentümer 2003 den Hausabriss mit der Begründung beantragt, die unveränderte Erhaltung sei wirtschaftlich unzumutbar. Nach einer Prüfung, bei der mehrere Gutachten eingeholt wurden, lehnte das Landesverwaltungsamt als obere Denkmalschutzbehörde 2004 eine Abrissgenehmigung für das 13-geschossige Hochhaus ab. Allerdings wurde der Abriss von denkmalgeschützten Anbauten bzw. Nebengebäuden gestattet.

Daraufhin klagte der Eigentümer vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg gegen die Versagung der Abrissgenehmigung - allerdings erfolglos. Der Hauseigentümer ging in Berufung. Das OVG hat nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt.

Damit besteht für das Landesverwaltungsamt eine Erhaltungspflicht für das Kulturdenkmal.