Keding: JVA für Fluchtversuch verantwortlich
Eigentlich sollen drei Wächter den Freigang des Terrorverdächtigen von Halle bewachen. Doch es war gar keiner da und der 28-Jährige versucht, zu fliehen. Die Justizministerin versucht zu erklären, wie das passieren konnte - und wer dafür verantwortlich ist.
Magdeburg (dpa/sa) - Schon vor dem Fluchtversuch des Terrorverdächtigen von Halle hat die Gefängnisleitung in Halle laut Justizministerium monatelang gegen Sicherheitsauflagen verstoßen. Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) erhob am Dienstag in Magdeburg schwere Vorwürfe gegen die Justizvollzugsanstalt (JVA) "Roter Ochse". So habe die Anstaltsleitung die Sicherheitsauflagen stärker gelockert als angeordnet und dabei unter anderem weniger Personal zur Bewachung des 28-Jährigen eingesetzt. Das Ministerium hatte allerdings laut Keding auch nie geprüft, ob die JVA in Halle die strengen Vorgaben für die Bewachung des wichtigen Gefangenen umsetzt. Inzwischen wurde der Terrorverdächtige ins Gefängnis nach Burg verlegt und die Vorgaben erneut verschärft.
Am Tag des Fluchtversuchs selbst seien mehrere Verstöße begangen worden. So wurde der Terrorverdächtige bei seinem Hofgang zunächst nur von einem und später von keinem Wächter begleitet. Keding beschrieb die Versäumnisse vor Ort als Mischung aus zwei Faktoren: Da sich der 28-Jährige stets unauffällig verhalten habe, sei er als nicht so gefährlich eingeschätzt worden. Dazu sei dann der Verstoß gegen die Bewachungsauflagen gekommen.
Es seien zwei Disziplinarverfahren gegen die Anstaltsleitung in Vorbereitung, sagte Keding. Weitere Verfahren stünden im Raum. Derzeit werde das Geschehen weiter aufgearbeitet.
Vorige Woche war bekannt geworden, dass der Terrorverdächtige bereits am Pfingstsamstag (30. Mai) einen unbeobachteten Moment seines Hofgangs nutzte, einen 3,4 Meter hohen Zaun überkletterte und mehrere Minuten versuchte, einen Gullydeckel anzuheben und Türen zu öffnen. Wenige Minuten, nachdem sein Fehlen bemerkt wurde, konnte der 28-Jährige wieder gefasst werden.
Keding bezeichnete den Mann als den "wichtigsten Gefangenen". Die Bundesanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen zweifachen Mord und 68-fachen Mordversuch "aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus" vor. Er soll am 9. Oktober vorigen Jahres schwer bewaffnet versucht haben, in die gut besuchte Synagoge in Halle einzudringen. Als das misslang, soll er zwei Menschen in der Nähe erschossen und auf seiner Flucht mehrere Menschen verletzt haben, ehe er festgenommen wurde. Der Prozess gegen den Sachsen-Anhalter soll voraussichtlich Ende Juli starten.
Auf die Frage, was er mit seinem Tun am Tag des Fluchtversuchs bezweckt habe, habe der Gefangene geantwortet, er habe weggewollt, sagte der zuständige Leiter für Justizvollzug im Ministerium, Wolfgang Reichel. Nachdem er bemerkt habe, dass er unbeobachtet sei, habe er 20 Sekunden gebraucht, um den Zaun zu überwinden. "Das zeigt, möglicherweise, wie sehr er abgewartet hat, genau das zu tun", sagte Reichel. Eine reale Ausbruchsgefahr habe jedoch nie bestanden, erklärte Justizministerin Keding. Sie bedauere es zutiefst, dass es überhaupt zu diesem Fluchtversuch kommen konnte.
Doch wie konnte es überhaupt dazu kommen? Bisher rekonstruiert das Justizministerium die Serie an Pannen so: Schon zu Beginn seines Hofgangs wurde der Terrorverdächtige entgegen der Vorschriften nur von einem Wächter auf seinem abgetrennten Freiganggelände bewacht. Danach sei fast eine halbe Stunde lang nur sporadisch nach ihm geschaut worden. Die eigentlich für die Bewachung eingeteilten Beamten beaufsichtigten stattdessen parallel dazu stattfindende Malerarbeiten sowie den Hofgang mehrerer weiterer Gefangener auf einem benachbarten Gelände.
Zudem musste sich die Sicherheitszentrale, die stets die Übertragungen von 37 Überwachungskameras im Blick hat, just in dem Zeitraum des Fluchtversuchs auch um ein technisches Problem mit der Telefonanlage kümmern. Dieser Ausfall der Anlage könnte eine Folge der Malerarbeiten gewesen sein, sagte Keding. Es sei jedoch nicht davon auszugehen, dass die Probleme geplant wurden, um dem Terrorverdächtigen zur Flucht zu verhelfen. Dafür gebe es keine Anhaltspunkte, sagte Keding.
Nach den Vorgaben des Ministeriums hätten immer drei Bedienstete dabei sein müssen, wenn der Terrorverdächtige seine Zelle verlässt. Zudem war laut Keding vorgeschrieben, dass sich beim Freigang des 28-Jährigen keine weiteren Gefangenen im Erdgeschoss und im Untergeschoss bewegen. Die Gefangenen, die während des Freigangs auf dem Gelände malerten und von einer JVA-Bediensteten beaufsichtigt wurden, die eigentlich beim Terrorverdächtigen hätte sein müssen, hätten gar nicht da sein dürfen. Zudem legte die Anstaltsleitung Ende Februar fest, dass statt drei nur zwei Bedienstete zur Bewachung des Gefangenen abgestellt werden.
Allerdings prüfte das Justizministerium nie, inwiefern sich die JVA "Roter Ochse" an die Vorgaben hält. Die Verantwortlichen im Ministerium erfuhren erst nach dem Fluchtversuch, dass das Gefängnis eigene, lockerere Regeln festgelegt hat. "Erlasse werden eingehalten", sagte Keding zur Begründung. Lockerungen hätten einer schriftlichen Zustimmung des Staatssekretärs bedurft. Die habe es nie gegeben. Zwar behaupte die Anstaltsleitung, dass ein Mitarbeiter des Ministeriums telefonisch zugestimmt habe. Der Betreffende bestreite das. Zudem wäre nur eine schriftliche Zustimmung gültig.
Der Fluchtversuch sorgt seit Bekanntwerden für Bestürzung, aber auch für viele Fragen. Am Dienstag berichtete Keding den aktuellen Stand dem Kabinett, am Donnerstag beschäftigt sich der Rechtsausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung mit dem Fall. Es dürfe nicht passieren, dass die JVA in Eigenregie Vorgaben ändere, sagte Grünen-Chef und Innenexperte im Landtag, Sebastian Striegel. Er halte die Vorgänge für schwerwiegend und erwarte, dass im Ausschuss alle Unterlagen vorgelegt würden. Die Justizministerin werde erklären müssen, welche Konsequenzen sie zieht. Die Fraktion der Linken im Landtag forderte die Ministerin zum Rücktritt auf. Sie habe "offenkundig keine Autorität in ihrem Haus", teilte die Fraktion mit.
Die ersten Konsequenzen kündigte Keding am Dienstag bereits an: So muss das Gefängnis in Burg dem Ministerium täglich zum Terrorverdächtigen berichten. Der Gefangene muss zudem wieder Handschellen tragen, wenn er seine Zelle verlässt. Außerdem werde sich das Ministerium künftig schriftlich vorlegen lassen, welche Sicherheitsvorkehrungen vor Ort angeordnet worden seien.