1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Kostenlose Kita für Zweitgeborene

EIL

KifögKostenlose Kita für Zweitgeborene

Das neue Kinderförderungsgesetz solll Sachsen-Anhalts Eltern bei Betreuungskosten entlasten. Mehr Erzieherinnen sollen eingestellt werden.

10.08.2017, 11:24

Magdeburg (dpa) l Das Sozialministerium will mit einem neuen Kinderförderungsgesetz Eltern, Fachkräfte und Kommunen entlasten. "Wir wollen das zweite Kind ab dem 1. August 2018 gebührenfrei stellen", sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) am Donnerstag in Magdeburg. Dort stellte sie die Eckpunkte für das neue Gesetz vor. Bevor der Entwurf Mitte Oktober in den Landtag eingebracht werden soll, muss es eine Beratung im Kabinett geben. Das neue Gesetz soll bis Jahresende stehen – das hat das Landesverfassungsgericht vorgegeben.

Was soll sich ändern?

  • Eltern zahlen nur noch Kita-Beiträge für das jüngste Kind: Das könnte Familien mit zwei Kindern um 2000 Euro jährlich entlasten, sagte die Sozialministerin. Bislang zahlen Eltern von zwei Kindern 160 Prozent des Beitrages, der für das jüngere Kind fällig wird. Für das dritte Kind und jedes weitere zahlen Eltern in Sachsen-Anhalt schon jetzt keine Beiträge. Die Betragsfreiheit ab dem zweiten Kind kostet das Land laut Grimm-Benne im kommenden Jahr 3,5 Millionen Euro mehr, 2019 dann rund 8 Millionen Euro. Den diskutierten Alternativen, die Elternbeiträge zu deckeln oder das letzte Kita-Jahr beitragsfrei zu gestalten, hat das Ministerium eine Absage erteilt. Die gewählte Variante sei die einfachste.
  • Krankentage von Erzieherinnen sollen angerechnet und damit der Weg geebnet werden für zusätzliche Fachkräfte: Eine Untersuchung hat ergeben, dass Kita-Beschäftigte 2016 im Schnitt 21 Tage krank waren, das entspricht laut Ministerium einem Arbeitsmonat je pädagogischer Fachkraft. Ersatz dafür gab es nicht. Nun will das Sozialministerium zehn Krankheitstage je Erzieherin in seine gezahlten Pauschalen einrechnen. Laut Grimm-Benne könnten davon 500 zusätzliche Pädagogen ab dem Start des Kitajahres im August 2018 eingestellt werden. Das würde laut den Berechnungen des Ministeriums Mehrkosten von 8,5 Millionen im Jahr 2018 und 21,4 Millionen im Jahr 2019 ausmachen.
  • Es werden mehr Kinder betreut und auch länger als bislang angenommen – das soll den Gemeinden nun auch bezahlt werden: Bislang sei das Land von einer durchschnittlichen Betreuungszeit von acht Stunden pro Kind ausgegangen und habe die bezahlt. Eine Untersuchung habe nun gezeigt, dass Kinder im Schnitt 8,4 Stunden in der Krippe sind, 8,7 Stunden im Kindergarten und 5,3 Stunden im Hort. "Wenn wir das jetzt bezahlen, ist das kein Geschenk, sondern wir halten das Gesetz ein", sagte die Ministerin. Für 2018 bringe das 29,5 Millionen Euro Mehrkosten und für 2019 etwa 35,3 Millionen Euro.
  • Beim Streitpunkt der Zuständigkeiten für die Kinderbetreuung bleibt das Ministerium auf seiner bisherigen Linie: Der Sicherstellungsauftrag bleibt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Rolle der Gemeinden werde aber gestärkt, sagte Grimm-Benne. Gemeinden und Kreise sollten etwa zusammen in enger Abstimmung mit den Trägern von Tageseinrichtungen verhandeln.

Warum jetzt das neue Gesetz?

  • Das Landesverfassungsgericht hat dem Land aufgegeben, die Finanzierung im Bereich Kinderbetreuung bis Ende 2017 neu zu ordnen. Damit das zu schaffen ist, soll die Novelle im Herbst in den Landtag eingebracht werden. Parallel steht noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Zuständigkeiten im Bereich Kinderförderung aus. Gemeinden, die ihre Zuständigkeit für die Organisation der Kinderbetreuung an die Landkreise abgeben mussten, wehren sich dort dagegen. Einen Termin für das Karlsruher Urteil gibt es noch nicht.

Für wen gilt das Kinderförderungsgesetz?

  • Rund 145.900 Kinder wurden laut Statistischem Landesamt im vergangenen Jahr in knapp 1800 Einrichtungen betreut, im Vergleich zum Jahr 2013 waren das etwa 8500 Kinder mehr. In den Kitas arbeiten laut Sozialministerium rund 20.000 Frauen und Männer, darunter etwa 17.400 pädagogische Fachkräfte.