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Klage Landtag handelte laut AfD "rechtswidrig"

Die AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt hat vor dem Landesverfassungsgericht eine sogenannte Organklage gegen den Landtag eingereicht.

09.10.2019, 23:01

Magdeburg l Eine Sprecherin des Landesverfassungsgerichts (Dessau-Roßlau) bestätigte gestern, dass die Organklage der AfD-Landtagsfraktion (Az.: LVG 34/19) am 2. Oktober eingegangen sei. Die oppositionelle AfD hält den Landtagsbeschluss, die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsauschusses zum Linksextremismus abzulehnen, für „rechtswidrig“. Sie beruft sich auf Artikel 54, Absatz 1, der Landesverfassung, wonach der Landtag die Pflicht hat, auf Antrag von mindestens einem Viertel seiner Mitglieder Untersuchungsausschüsse einzusetzen.

22 der 87 Landtagsmitglieder (21 von der AfD, dazu der fraktionslose André Poggenburg) hatten den Antrag gestellt. Das erforderliche Quorum war damit erreicht. Dennoch lehnte der Landtag die Einsetzung eines U-Ausschusses ab (21 Ja-Stimmen, 30 Nein-Stimmen, 30 Enthaltungen). Der Ausschuss sollte zum Beispiel Strukturen des Linksextremismus, Aktivitäten im Internet sowie mögliche Verbindungen von Vereinen und Gewerkschaften zu linksextremistischen Strukturen untersuchen.

In der Landtagsdebatte war der AfD vorgeworfen worden, Minderheitenrechte zu missbrauchen. Ein U-Ausschuss dürfe nicht in unzuverlässiger Weise Menschen ausforschen, sagte Sebastian Striegel (Grüne). „Wir erleben nicht zum ersten Mal, dass diejenigen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, zu Linksextremisten erklärt werden. Die AfD und deren rechtsextremes Netzwerk drängen lediglich darauf, zivilgesellschaftliche Strukturen zu durchleuchten und Feinde zu kennzeichnen.“

Weder eine Mehrheit noch eine Minderheit dürfe das Recht zur Einsetzung eines U-Ausschusses missbrauchen, aber genau das tue die AfD-Fraktion, sagte auch Katja Pähle (SPD). Weiter: „Der Landtag kontrolliert nicht das Volk und auch nicht Gewerkschaften, Vereine und Verbände.“ Sinn des AfD-Antrags sei es nur, Menschen aus der Zivilgesellschaft vorzuladen, auszuforschen und einzuschüchtern.

Die CDU enthielt sich bei der Abstimmung. Von einem Missbrauch des Rechts könne keine Rede sein, konstatiert dagegen die AfD in ihrer 18-seitigen Klageschrift, erstellt von Karl Albrecht Schachtschneider. Dieser war bis zu seiner Emeritierung 2005 Professor für Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg.

Der Antrag auf Einsetzung eines U-Ausschusses erfülle „in bester Weise die Kontrollaufgabe des Landtages oder eben der oppositionellen Minderheit des Landtages“, steht in der Organklage. Und weiter: „In Sachsen-Anhalt besteht Linksextremismus. Es muss sogar vermutet werden, dass dieser Linksextremismus von Elementen der Exekutive des Landes und aus Parteien Sachen-Anhalts unterstützt wird.“ Genannt werden Linke, Bündnisgrüne und die SPD. Die Ablehnung des Antrags sei „reine Obstruktion der Mehrheitsparteien“, die befürchteten, „dass Verbindungen der linksextremen Akteure mit ihren Parteien im Untersuchungsausschuss aufgedeckt werden könnten“. Die CDU-Fraktion habe sich bei der Abstimmung enthalten, „wohl um das Regierungsbündnis nicht zu gefährden“. Damit offenbare sie eine „pflichtwi­drige Haltung, die den Mangel an Rechtsstaatlichkeit dieser Fraktion offenbart“.

Eine Landtagssprecherin wollte die Organklage zunächst nicht kommentieren, da diese dem Landtag noch nicht vorliege.