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Gesundheit Neue Datenbank hilft Krebspatienten

Bisher wurden die Daten von Tumorpatienten in Magdeburg, Dessau und Halle gesammelt. Ab 2018 gibt es nur noch ein Krebsregister.

Von Susann Gebbert 16.10.2017, 01:01

Magdeburg l Jedes Jahr erhalten 16.000 Sachsen-Anhalter die Diagnose Krebs. Brust-, Lungen- und Darmkrebs führen dabei die Liste der häufigsten Tumorerkrankungen an.

Mit Beginn des Jahres 2018 gibt es in Sachsen-Anhalt nur noch ein statt drei Krebsregister, das Klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt. In dieser Datenbank werden zukünftig sämtliche Daten einer Person und ihrer Krebserkrankung inklusive ihrer Behandlung und Nachsorge erfasst. Vorher oblag das Sammeln dieser Daten den drei Tumorzentren im Land in Magdeburg, Dessau und Halle.

Den Grundstein für die einheitliche Registrierung legte ein Bundesgesetz aus dem Jahr 2013. Das schreibt den Ländern ein flächendeckendes klinisches Krebsregister vor. Im August verabschiedete der Landtag eine entsprechende Regelung für Sachsen-Anhalt. Dieses Klinische Krebsregister finanziert sich über eine Einmalzahlung der Krankenkassen pro Tumorpatient und einem jährlichen Zuschuss vom Land.

Welche Vorteile hat das Klinische Krebsregister? In erster Linie vereinfacht es die Behandlung über Ländergrenzen hinweg. Bekommt ein Krebspatient beispielsweise in Wernigerode seine Krebsdiagnose, entscheidet sich aber im Saarland operieren und wieder in Wernigerode nachbehandeln zu lassen, wandern seine Daten von Landesregister zu Landesregister mit ihm mit. Der gerade behandelnde Arzt kann sie sich beim zuständigen Träger anfordern.

Mittelfristig soll das Register auch Einfluss auf die Krebstherapie haben, indem es Auskunft darüber gibt, wie wirksam verschiedene Behandlungen sind. Mit großen Datenmengen kann das Register dann Krebsarten, Therapien und Patienten vergleichen, Rückschlüsse ziehen und die Behandlung könnte sich zukünftig verbessern. Professor Dr. Edgar Strauch, Leiter der neuen sogenannten Klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt gGmbH kündigt an: „Der Gesetzgeber fordert eine jährliche Auswertung auf Landesebene. Wir werden wissenschaftlich eng mit den Universitäten des Landes zusammenarbeiten.“

Die Daten fließen darüber hinaus auch in das Gemeinsame Krebsregister­­ der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen, das es seit 1995 gibt.

Neu am Klinischen Krebsregister ist, dass die etwa 10.000 Ärzte im Land ab 2018 verpflichtet sind, jede Neuerkrankung zu melden. Tut ein Arzt dies nicht, riskiert er ein Ordnungsgeld von bis zu 50.000 Euro. Vorher meldeten die Ärzte freiwillig.

„Obgleich schon jetzt viele Ärzte die Daten übermitteln, sind es doch längst nicht alle“, so Strauch. Ein Grund könnte der dokumentarische Aufwand sein, den die Meldung an das Register bedeutet. Aber auch die Häufigkeit, wie oft ein Arzt mit Krebspatienten in Berührung kommt, könnte eine Rolle spielen. Behandelt ein Facharzt nur sehr selten Krebspatienten, denke er vielleicht einfach nicht an das Meldeprozedere, vermutet Strauch.

Die Vorgabe ist, dass 90 Prozent der Patienten mit Tumorneubildungen erfasst werden müssen. „Hat ein Erkrankter erst einmal die schlimme Diagnose akzeptiert, steht er einer Weitergabe seiner Daten ans Krebsregister in der Regel positiv gegenüber“, sagt der Professor. Die werden laut Strauch mit der höchsten Sicherheitsstufe verarbeitet. Ein eigens gegründeter Beirat entscheidet über jede Datenanfrage, zum Beispiel von Forschungseinrichtungen.

Die Daten, die das Krebsregister erfasst, sind sensibel, das heißt, auch die persönlichen Merkmale eines Patienten wie Name, Adresse und Vorerkrankungen werden zusätzlich zu dem Krankheits- und Behandlungsbild gespeichert.

Im Jahr 2015 starben in Sachsen-Anhalt 8172 Menschen an Krebs. Laut Statistischem Landesamt liegt das Land mit 365 Krebssterbefällen je 100.000 Einwohner vor allen anderen Bundesländern. Die meisten Frauen erkranken an Brustkrebs, bei den Männern liegt Lungenkrebs vorn.