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Lärmschutz Schlaflos an der Bundesstraße

Viele Anlieger in Sachsen-Anhalt sind genervt von lauten Straßen. Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen haben sie oft nicht.

Von Alexander Walter 25.10.2017, 01:01

Magdeburg l Uwe Opitz ist sauer. Der Lärm der Bundesstraße in seiner Heimatstadt Güsten ist inzwischen unerträglich. „Laut ist es hier schon lange“, sagt er. Wenn die B 6n voraussichtlich im kommenden Jahr zur Autobahn umbenannt wird, könnte sich das Verkehrsaufkommen nochmals erhöhen. Die Belastung ist so hoch, dass er bei offenem Fenster kaum noch schlafen kann. Noch schlimmer ist es bei den Leuten im Wohngebiet ‚Neues Leben’, das besonders nah an der Straße liegt, sagt er.

Opitz kämpft seit Jahren für Lärmschutzwände – bislang vergebens. So wie ihm geht es vielen Anliegern in Sachsen-Anhalt. Ob Schienen, Autobahnen oder Stadtstraßen – vielerorts fühlen sich die Menschen wehrlos dem Krach ausgesetzt. Von zahlreichen Beschwerden berichtet auch Cornelia Lüddemann, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag.

Das Problem sei massiv. „Sachsen-Anhalt ist das Bundesland mit dem höchsten Lkw-Transit-Aufkommen“, sagt Lüddemann. Dem CDU-geführten Verkehrsministerium wirft sie vor, zu wenig für den Lärmschutz zu tun. Anlass ist die Antwort der Behörde auf eine Kleine Anfrage ihrer Fraktion. Von 11,8 Millionen Euro Bundesmitteln für bestehende Autobahnen und Bundesstraßen in den vergangenen zehn Jahren wurden demnach nur 7,3 Millionen Euro abgerufen.

Das Verkehrsministerium weist Kritik zurück. Um Bundesfördergeld in Anspruch nehmen zu können, müssten Grenzwerte überschritten werden, betont Sprecher Peter Mennicke. Wo dies der Fall ist, „werden Schutzmaßnahmen auch ergriffen.“ Wo dies nicht der Fall sei, kämen nur freiwillige Leistungen des Landes infrage. Das Land hat auch hier gehandelt, sagt der Sprecher. So würden bei der Nordverlängerung der A14 ausnahmsweise zusätzliche Lärmschutzwände mit Landesgeld bezahlt.

Grünen-Chefin Lüdemann geht das nicht weit genug. Sie fordert: Das Land soll sich auf Bundesebene für eine Senkung der Grenzwerte für die Lärmbelastung einsetzen, um mehr Schutzwände und -wälle bauen zu können. Die Rechtslage für Schutzmaßnahmen ist kompliziert. Gesetzlich vorgeschrieben sind sie laut Ministerium nur für Neu- und Ausbaustrecken. Bei bestehenden Trassen gelten dagegen nur Richtlinien. Maßnahmen werden auf Antrag gewährt – wenn denn genügend Geld zur Verfügung steht.

Mehr Glück als die Güstener hatten übrigens die Bewohner des Nachbarortes Ilberstedt. Hier forderte schon vor Jahren eine Bürgerinitiative Schutzwände zur A14. Diese hätten sie auch bekommen, sagt Uwe Opitz. An der B 6n wurde das Örtchen damals gleich mitversorgt.