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Landespolitik Sachsen-Anhalt prüft Grundsteuermodell

Die Bundesregierung will den Ländern erlauben, eigene Modelle zu entwickeln. Wird Sachsen-Anhalt davon Gebrauch machen?

30.07.2019, 06:18

Magdeburg (dpa) | Bayern will von der Bundeslösung abweichen, Sachsen auch, Sachsen-Anhalt überlegt noch. Im Ringen um eine verfassungskonforme Neuregelung der Grundsteuer prüft Sachsen-Anhalt, ob es von der Bundesregelung abweicht, dafür aber mit anderen Bundesländern kooperiert. Derzeit sei man mit Ländern wie Sachsen, Niedersachsen und Hessen über mögliche gemeinsame Wege im Gespräch, sagte Finanzminister Michael Richter (CDU) der Deutschen Presse-Agentur.

Die Grundsteuer müssen Eigentümer von Grundstücken zahlen, sie wird aber auch auf Mieter umgelegt. Die Steuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Bundesweit bringt sie derzeit etwa 15 Milliarden Euro ein, in Sachsen-Anhalt sind es wenige hundert Millionen Euro.

Die bisherige Berechnung erklärte das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig. Grund dafür ist, dass einige Werte seit Jahrzehnten nicht angepasst wurden. Die Karlsruher Richter setzten eine Frist bis Jahresende, bis zu der ein neues Gesetz beschlossen werden muss.

Bisher plant die Bundesregierung von Union und SPD, ein einheitliches Konzept vorzulegen, den Ländern aber auch die Möglichkeit zu eigenen Modellen zu geben. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) plant, unter anderem den Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete einzubeziehen.

Statt bislang dreißig Angaben, die zur Berechnung der Steuer nötig seien, solle es künftig nur noch fünf bis acht Kriterien geben. Kritiker monieren, dass die Pläne trotzdem zu kompliziert und bürokratisch seien und zweifeln an, ob sie gerecht sind.

Bayern und Sachsen kündigten bereits an, von der sogenannten Öffnungsklausel Gebrauch zu machen und vom Bundesmodell abzuweichen. Die Dresdner Regierung möchte auf ein einfaches Modell setzen, das regionale Besonderheiten berücksichtigt und Steuererhöhungen vermeidet. Bayern will nur die Größe des Grundstücks zugrunde legen.

Sachsen-Anhalt ist weniger entschlossen. "Allein können wir das nicht leisten", sagte Richter. Eine eigene Regel bedeute auch, dass die technischen Voraussetzungen geschaffen werden müssten, um die anfallenden Steuern zu berechnen. Das sei aufwendig und koste Geld.

"Es stellt sich daher auch ganz grundsätzlich die Frage, wie sich die Idee umsetzen lässt, wenn einige Bundesländer die Regelung öffnen und andere nicht – und wer die vielen Umsetzungen programmiert", sagte Richter. Es sei gut möglich, dass Sachsen-Anhalt in diesem Jahr daher noch keine abschließende Entscheidung treffe.