Umstrittener Behördenplan Bundesamt kassiert Pläne für Gelderzuweisung an AOK und Co.
Der Faktor „Wahlbeteiligung“ wird nun doch nicht für die Zuweisung von Mitteln aus dem Gesundheitsfonds an die regionalen Krankenkassen herangezogen. Das zuständige Bundesamt reagiert damit auch auf die Berichterstattung in den Medien.
Aktualisiert: 30.09.2024, 17:29
Magdeburg - Nachdem erstmals die Volksstimme und anschließend weitere Medien berichtet hatten, hat das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) entschieden, die regionale „Wahlbeteiligung“ nun doch nicht als Kriterium für die Verteilung von Geldern aus dem Gesundheitsfonds an die regionalen Krankenkassen in Deutschland heranzuziehen.